Ackerbau – Ein buntes Potpourri…

Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 09.04.2026

 

Wir blicken heute auf Winterweizen, Dinkel, Sommergerste, Wintergerste und Wintergetreide generell, informieren über die Distelbekämpfung, den  Wachstumsregler- und Fungizideinsatz und erinnern in diesem Zusammenhang an die Anlage von Spritzfenstern und Pflanzenschutzdokumentation,“ so die Münsinger Pflanzenschutzexperten P. Schmelcher und C. Schrade mit den wichtigsten Informationen für die Region Neckar-Alb.

 

Winterweizen - Wenn noch Ackerfuchsschwanz bekämpft werden muss, sollte nun unbedingt die Bekämpfung durchgeführt werden. Schauen Sie, dass die Anwendung bei einer Luftfeuchtigkeit über 60% erfolgt, da ansonsten die Wirkungsgrade zu gering werden.

Möglich sind: 

  • 200 g/ha Atlantis Flex + 0,6 Liter/ha Biopower bei normalem Fuchsschwanzbesatz oder

  • 330 g/ha Atlantis Flex + 1,0 Liter/ha Biopower bei starkem Fuchsschwanzbesatz oder

  • 300 g/ha Incelo + 100 ml/ha Husar OD + 1,0 Liter/ha Biopower oder

  • 100 g/ha Attribut oder

  • 60 g/ha Broadway Plus + 1,0 Liter/ha Netzmittel

Falls erforderlich, finden Sie zugelassene Mittel gegen breitblättrige Unkräuter im Winterweizen im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf Seite 54. Beachten Sie, dass die Aufbrauchfrist für Biathlon 4 D bereits am 07.11.2025 abgelaufen ist. Dieses darf somit in sämtlichen Getreidekulturen nicht mehr eingesetzt werden. Eventuelle Reste müssen fachgerecht entsorgt werden!

 

Dinkel - Möglich gegen Fuchsschwanz, bei Bedarf sind:

  • 200 g/ha Atlantis Flex + 0,6 Liter/ha Biopower (beachten Sie die Sorteneinstufungen der Züchter zum Atlantiseinsatz) oder

  • 60 g/ha Attribut oder

  • 60 g/ha Broadway Plus + 1,0 Liter/ha Netzmittel

Falls erforderlich, finden Sie zugelassene Mittel gegen breitblättrige Unkräuter im Winterweizen im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2026“ auf Seite 54.

 

Sommergerste - Einige Bestände sind nun am Auflaufen. Nach dem Auflaufen des Fuchsschwanzes ist eine Anwendung von 1,2 l Axial 50 einzuplanen. Hierbei sollte die Luftfeuchtigkeit ebenfalls höher als 60% liegen. Fahren Sie Axial 50 immer Solo ohne Mischpartner. Die Beimischung kann die Wirksamkeit der Fuchsschwanzbehandlung ansonsten reduzieren.

Schauen Sie in Ihren Beständen, ob breitblättrige Unkräuter aufgelaufen sind. Versuche haben gezeigt, dass bei einem geringen Besatz mit breitblättrigen Unkräutern auf einen Herbizideinsatz verzichtet werden kann. Hauptaugenmerk muss auf die Klette gelegt werden. Einige Mittel können noch bis kurz nach dem Fahnenblattschieben eingesetzt werden, so dass mit einer Behandlung bis dahin gewartet werden kann.

 

Wintergerste - Eine Behandlung gegen den Ackerfuchsschwanz ist nun nicht mehr sinnvoll aufgrund des Entwicklungsstadiums des Ackerfuchsschwanzes. Kontrollieren Sie Ihre Bestände, ob noch eine Behandlung gegen breitblättrige Unkräuter erforderlich ist. Geeignete Mittel finden Sie im Heft auf Seite 54. 

 

Wintergetreide – DistelbekämpfungWenn Sie Disteln haben, können diese ab dem Schossen bei wüchsiger Witterung mit einem MCPA-haltigen Mittel behandelt werden. Beachten Sie, dass dieser Wirkstoff nur bis zum Fahnenblattschieben ausgebracht werden darf. Danach besteht die Gefahr, dass die Ähre stecken bleibt, dies kann hohe Ertragsverluste bedeuten! In den letzten Jahren bestand ein relativ kurzes Zeitfenster für diese Anwendung. Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist nur eine Teilflächenbehandlung erlaubt beim Auftreten von Disteln.

 

Wintergerste - Wachstumsregler - Ein Wachstumsreglereinsatz kann in Abhängigkeit von der Sortenwahl und der organischen Düngung notwendig sein. Mittel finden Sie im Heft auf Seite 42. Bei einigen Mitteln ist das Ein- bis Zweiknotenstadium ein günstiger Einsatzzeitpunkt. Dieses wird bald erreicht werden. Jeder Betrieb mit IPS-Plus-Flächen benötigt zusätzlich zu den Pflichtmaßnahmen eine Wahlmaßnahme. Der Verzicht auf den Einsatz von Wachstumsreglern ist eine mögliche Pflichtmaßnahme, die gut von vielen Betrieben im Kreis umgesetzt werden kann, wenn keine hohe organische Düngung erfolgte und die Aussaat einer standfesten Sorte vorgenommen wurde.

 

Wintergerste-Fungizide - Bislang sind keine behandlungswürdigen Pilzkrankheiten in der Wintergerste zu finden. Warten Sie mit einer Behandlung bis das Fahnenblatt erscheint. In der Vergangenheit war dies ein günstiger Zeitpunkt für die Einmalbehandlung. Mittel finden Sie im Heft ab Seite 58. Mischen Sie unbedingt 1,5 Liter/ha Folpan 500 SC hinzu. Dieses Mittel ist notwendig zur Bekämpfung der Ramularia. Mittlerweile ist dies unsere wichtigste Gerstenkrankheit. 

Praxistipp: Legen Sie Schläge auf dem Prognosemodell www.isip.de an. In IPS-Gebieten ist die Nutzung von ISIP sowie des Warndienstes vor dem Einsatz von Fungiziden vorgeschrieben.

 

IPS-Plus – Spritzfenster - Denken Sie daran, dass pro Bewirtschaftungseinheit ein Spritzfenster angelegt werden muss. Dieses muss mindestens 10 m lang und 5 m breit und mit Stäben markiert sein.

abdriftmindernde Düsen - In IPS-Plus-Gebieten ist der Einsatz von Düsen vorgeschrieben, die bei einem Druck von mindestens 2 Bar eine Abdriftminderung von 90% und höher erreichen. Tauschen Sie gegebenenfalls Ihre Düsen durch geeignete aus. Beachten Sie zudem, dass der maximal Abstand des Gestänges zur Zielfläche nicht größer als 50 cm betragen darf.

 

Pflanzenschutzdokumentation - Seit diesem Jahr gibt es Änderungen bei der Pflanzenschutzdokumentation. Anstatt der Kultur müssen Sie nun einen EPPO-Code eintragen. So ist z.B. der international gültige EPPO-Code für Winterweizen TRZAW.

Nun müssen Sie zu jeder Anwendung das BBCH-Stadium eingeben. Die Skala geht von 0 - 99. Die Pflanzenschutzmittel sind in einem bestimmten Bereich dieser Skala zugelassen, z.B. Stadium 21 bis Stadium 32.

Zusätzlich muss die Lage der einzelnen, behandelten Schläge angegeben werden. Bei Antragstellern kann gewählt werden zwischen der FLIK-Nummer (ersichtlich aus FIONA) oder der Kombination von Schlagnummer und Bezeichnung wie in FIONA für jeden behandelten Schlag.

Des Weiteren muss die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels angegeben werden (z.B. 043838-00 für Boxer mit der aktuellen Zulassungsnummer).

Eine Angabe der Uhrzeit des Beginns der Applikation des Pflanzenschutzmittels ist erforderlich, wenn die Zulassung Bezug auf die Uhrzeit nimmt, z.B. bei B2-Insektiziden.

Angaben zu Datum, Aufwandmenge, des Namens des verwendeten Mittels und der Person, welche die Pflanzenschutzmittel ausbringt, sind weiterhin erforderlich.

Verwenden Sie für die erhöhten Anforderungen der Pflanzenschutzdokumentation eine aktuelle, kostenpflichtige Ackerschlagkartei, welche alle erforderlichen Parameter rechtssicher dokumentiert.

Alternativ steht allen Pflanzenschutzanwendern in Baden-Württemberg für die Pflanzenschutzdokumentation das kostenlose Programm PSM-DOK auf der Internetseite www.psmdok.de zur Verfügung.

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