Ackerbau – Finale Entscheidung steht noch aus
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 12.08.2026
Die heutige Regionalinformation der beiden renommierten und landesweit bekannten amtlichen Pflanzenschutz- und Anbauexperten H. Gawron und G. Münkel aus dem Rhein-Neckar-Kreis, umfasst auch die „Aussaat Zwischenfrucht nach FAKT E 1.2.“ und den regional zu beachtenden Pflegeverbotszeitraum, die Situation in den regionalen Zuckerrübenbeständen und die Düngung.
Aussaat Zwischenfrucht nach FAKT E 1.2 - Witterungsbedingt erreichen uns viele Anfragen, ob es Ausnahmen oder Sonderrege-lungen bei der FAKT Verpflichtung E 1.2 (Begrünungsmischung mit 5 Komponenten) gibt. Aktuell werden verschiedene Optionen geprüft. Eine finale Entscheidung wird in den kommenden 10 bis 14 Tagen von uns nicht erwartet. Wir werden Sie zeitnah informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen.
Pflegeverbotszeitraum - Der Pflegeverbotszeitraum für Brachen, Gewässerrandstreifen u.a. gilt bis 15.August. Es darf daher erst ab dem 16. August gemulcht werden. Da die Landschaft aktuell sehr ausgeräumt ist und nichts nachwächst, sollten nur Flächen mit z.B. Disteldruck zeitnah gemulcht werden, Flächen ohne solche Probleme gerne noch stehen lassen.
Zuckerrüben - Beim Thema Blattkrankheiten besteht aktuell kein Handlungsbedarf es sei denn, es handelt sich um Standorte mit Beregnung. Dort ist der Druck entsprechend hoch. Es gelten die bekannten Schwellenwerte.
Termine - Wir bieten zwei inhaltlich identische Veranstaltungen zum Thema „Rat zur Saat“ an.
Am 08.09.2026 um 19:30 in Ladenburg, Gasthaus zum Römerstadion, Römerstadion 8, 68526 Ladenburg
Am 10.09.2026 um 19:30 in Meckesheim, Feuerwehrgerätehaus, Brühlweg 5, 74909 Meckesheim
Düngung im Herbst - Im Anhang finden Sie das PDF Dokument „Merkblatt zur Herbstdünung“ des LTZ.
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