Ackerbau – Futterknappheit aufgrund der trockenen Witterung: Ausnahmeregelungen…

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 24.08.2026

 

Das renommierte Beratungstrios M. Längle, S. Löbner und M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg berichtet, dass  sich die Futterversorgung Aufgrund der trockenen Witterung massiv verschärft hat und weist darauf hin, dass das Ministerium folgende Ausnahmen beschlossen hat:

FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Ackerbau: Futtermischung statt Begrünung - Es kann nun statt einer Begrünung eine Futtermischung ausgesät werden und zu Futterzwecken genutzt werden. Auch eine Abgabe an Dritte ist möglich. Für diese Flächen muss in FIONA das FAKT-Kennzeichen 41 gelöscht werden. Wenn dadurch die mehrjährige Verpflichtung für diese Maßnahme um mehr als 20% unterschritten wird, muss dem Landwirtschaftsamt eine formlose Erklärung zum Fall der höheren Gewalt innerhalb 15 Tagen eingereicht werden (Nachweise dazu sind ausnahmsweise nicht erforderlich). Die höhere Gewalt (Futtermangel) darf in diesem Fall auch beim Abnehmer des Futters liegen. Liegt diese Erklärung vor, erfolgt keine Rückforderung in Vorjahren.


Ökobetriebe: auf Antrag Nutzung von konventionellem Futter möglich - Es wurde der Katastrophenfall im Sinne des Ökorechts ausgerufen. Damit dürfen Ökobetriebe konventionelle Grünland- und Ackerfuttermittel zukaufen, wenn ein entsprechender Antrag bei der für die Öko-Kontrolle zuständigen Behörde gestellt wurde.

Nutzung von stillgelegten Flächen für Futternutzung - Stillgelegte Flächen können jederzeit wieder in die Produktion genommen werden um den Aufwuchs zur Verfütterung zu verwenden. Dazu müssen Sie lediglich den Nutzcode in FIONA ändern entsprechend der tatsächlichen Nutzung. Auch die Abgabe des Aufwuchses an andere Betriebe ist möglich.

Flächen mit Ökoregelung 1a „nichtproduktive Flächen auf Ackerland“ - Ab 1. September ist hier eine Beweidung oder Schnittnutzung zulässig. Sollen diese Flächen jedoch zu Futternutzung verwendet werden, muss die Ökoregelung auf dem Schlag in FIONA abgemeldet werden.

Praxistipps: Bei Fragen können Sie sich gern an das Landwirtschaftsamt wenden. Von Rückfragen zum Ablauf des Verfahrens bitten wir aktuell abzusehen und auf weitere Infos zur Antragstellung zu warten. 

Beigefügt ist die offizielle Pressemitteilung von Frau Ministerin Gentges zum Thema „Unsere Landwirte sind im Kampf gegen Futterknappheit nicht alleine.“

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