Ackerbau – GAP – Artenreiches Grünland

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 03.07.2025
„Dieses Jahr haben Sie das letzte Mal die Möglichkeit, die Nachweise für artenreiches Grünland nach FAKT und ÖR über die Papierform nachzuweisen,“ so S. Wolpert, ausgewiesener Pflanzenschutzexperte vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Landkreis Schwäbisch Hall.
Neu ist allerdings, dass Sie dieses Jahr zwingend einen Nachweis erbringen müssen. Die Frist für den Nachweis mit der Profil App ist mit dem 30. Juni abgelaufen. Wer sich bereits mit der Profil App vertraut gemacht hat und die Fotos dort hochgeladen hat, hat sein „Soll“ damit bereits erfüllt. Dieses Jahr ist es allerdings noch möglich, den Nachweis über dieses Formular erbringen zu können. Es ist zwingend das Formular für 2025 zu verwenden und dies richtig auszufüllen (für jeden Schlag drei Zählstecken und mindestens 4 bzw. 6 Kennarten je Zählstrecke). Die Formulare müssen bis 25. Juli 2025 unterschrieben beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden (Email, Post, Abgabe, …).
Schauen Sie dennoch weiterhin in Ihr Antragstellerpostfach, ob Sie ggf. weitere Prüfaufträge erhalten haben.