Ackerbau – Gemeiner Stechapfel in der Zwischenfrucht
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe und aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 17.09.2026
„Vor allem in der Rheinebene sieht man in der Zwischenfrucht blühende Pflanzen vom Gemeinen Stechapfel,“ so die beiden renommierten, amtlichen Pflanzenschutz- und Anbauexperten H. Gawron und G. Münkel die in diesem Zusammenhang erforderlichen Umgang mit den blühenden Pflanzen informieren.
Der Stechapfel kommt in diesem Jahr noch zur Samenreife und muss unbedingt händisch entfernt werden. Bis jetzt sind es noch einzelne Pflanzen. Die Samen dieser Pflanze sind sehr giftig. Bei einer Überschreitung des Grenzwertes im Erntegut wird die Partie gestoßen und muss entsorgt werden. Stehen die Pflanzen auf dem Bankett oder auf der Grenze zu einer Stilllegung, sind diese ebenso zu entnehmen.
Praxistipps: Muss mit dem Mulchgerät gearbeitet werden, melden Sie die Teilbereiche bei einer FAKT-Förderung bitte ab. Beim Auftreten der Schadpflanze in Wasserschutzgebieten halten Sie entsprechend Rücksprache mit den Kollegen Sigmann und Boppel vom Amt in Sinsheim.