Ackerbau – GLÖZ 5 – Erosionskulisse
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.11.2025
Die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt im Neckar-Odenwald-Kreis erläutert im o.g. Zusammenhang und mit Blick in ihrer Beratungsregion den diesjährigen Rahmen: „Bitte beachten Sie die Auflagen zum Pflugeinsatz auf ihren Schlägen!“
Da fast alle Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis als schwere Böden mit >17% Tongehalt eingestuft wurden, sind einige Erleichterungen auf K-Walser 1/2-Schlägen erreicht worden. Zusammenfassend ist festzustellen,“ so
| KWasser 1 | KWasser 2 |
| Auflagen | |
Pflug nach Ernte der Vorfrucht | Einsaat vor dem 01. Dezember | unmittelbar nachfolgender Einsaat vor dem 1. Dezember |
Pflug zwischen 01. Dezember bis zum 15. Februar | Bewirtschaftung quer zum Hang oder Raue Winterfurche 1) mit nachfolgender früher Sommerung 2) oder Schwerer Boden mit >17% Tongehalt | Bewirtschaftung quer zum Hang und Raue Winterfurche mit nachfolgender früher Sommerung oder Schwerer Boden mit >17% Tongehalt |
1) durch Pflug hergestellte grob strukturierte Feldoberfläche, die ohne weitere Bearbeitung mind. bis 15. Februar vorhanden sein muss
2) Sommergetreide ohne Mais und Hirse, Leguminosen ohne Soja, Sonnenblume, Kleegras, Rüben, Kartoffeln, u.a.
Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt.
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