Ackerbau – GLÖZ 5 – Erosionskulisse

Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.11.2025

 

Die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt im Neckar-Odenwald-Kreis erläutert im o.g. Zusammenhang und mit Blick in ihrer Beratungsregion den diesjährigen Rahmen: „Bitte beachten Sie die Auflagen zum Pflugeinsatz auf ihren Schlägen!“

Da fast alle Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis als schwere Böden mit >17% Tongehalt eingestuft wurden, sind einige Erleichterungen auf K-Walser 1/2-Schlägen erreicht worden. Zusammenfassend ist festzustellen,“ so 

 

KWasser 1

KWasser 2

 

Auflagen

Pflug nach Ernte der Vorfrucht 

Einsaat vor dem 01. Dezember

unmittelbar  nachfolgender Einsaat vor dem 1. Dezember

Pflug zwischen 01. Dezember bis zum 15. Februar

Bewirtschaftung quer zum Hang 

oder  

Raue Winterfurche 1) mit nachfolgender früher Sommerung 2) 

oder  

Schwerer Boden mit >17% Tongehalt

Bewirtschaftung quer zum Hang 

und  

Raue Winterfurche mit nachfolgender früher Sommerung 

oder  

Schwerer Boden mit >17% Tongehalt

 

1) durch Pflug hergestellte grob strukturierte Feldoberfläche, die ohne weitere Bearbeitung mind. bis 15. Februar vorhanden sein muss 

2) Sommergetreide ohne Mais und Hirse, Leguminosen ohne Soja, Sonnenblume, Kleegras, Rüben, Kartoffeln, u.a. 

Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt.

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