Ackerbau – Glyphosat?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 02.07.2025
„In Anbetracht der aktuellen Lage, die Druschsaison steht bevor, ein paar kurze Hinweise zur Anwendung von Glyphosat,“ gibt das versiertere Ravensburger Beratungstrios M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt wichtige Infos zum Glyphosateinsatz die zwingend einzuhalten sind. „Eine Glyphosatanwendung zur Ernteerleichterung (Sikkation) ist generell verboten!“
Hierbei gilt ausnahmslos das Verbot in allen Wasserschutzgebieten, auch in WSG ohne finanziellen Ausgleich bzw. düngerechtliche Auflagen. „Schauen Sie hierzu im GIS System von FIONA nach; im Menü unter Umweltdaten – Wasserschutzgebiete!“
Grundsätzlich muss vor der Anwendung geprüft werden, ob alternativ vorbeugende Maßnahmen (Fruchtfolge, Aussaatzeitpunkt, mechanische Maßnahmen, Pflugfurche) durchgeführt werden. Eine Anwendung ist nur dann erlaubt, wenn diese Maßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Glyphosateinsatz kann stattfinden bei Mulch- oder Direktsaatverfahren. Bei pflügenden Betrieben ist der Einsatz zur Bekämpfung ausdauernder / schwer bekämpfbarer / resistenter Ungräser / Unkräuter sowie zur Unkrautbekämpfung auf erosionsgefährdeten Ackerflächen (Kwasser1 und Kwasser 2) erlaubt.
Praxistipp: Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ auf Seite 10 und 11.