Ackerbau – Glyphosat - Ausnahmen können nicht erteilt werden!
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 03.08.2026
Die Münsinger Pflanzenschutzexperten P. Schmelcher und C. Schrade stellt für seine Anbauregion fest, dass „Die Ernte ist dieses Jahr sehr frühzeitig erfolgt, und die letzten Felder in Kürze abgeerntet sind.“ Aus Sicht der Münsinger Experten steht nun Stoppelbearbeitung an. Deshalb weisen die Berater darauf hin: „Denken Sie bitte daran, dass in Wasserschutzgebieten ein absolutes Anwendungsverbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln gilt.“ Dieses Verbot hat Gültigkeit in Normal- und Problemgebieten sowie in den Zonen I, II und III. Zusätzlich dürfen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, Naturschutzgebieten sowie Biotope gemäß § 30 BNatschG nicht mit Glyphosat behandelt werden.
Praxistipp: Ausnahmen können nicht erteilt werden!