Ackerbau – Grundsätzliches zur Bekämpfung von Zikaden

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 13.05.2024

 

Für den Einsatz dieser spezifisch für Notfälle zugelassenen Mittel gilt: „Einsatz nur nach amtlichem Warndienstaufruf.“ A. Vetter, langjährig renommierte Pflanzenschutzberaterin der amtlichen Beratung im Landkreis Heilbronn, weist heute darauf hin, dass im Hinblick auf den Bienenschutz ist folgendes zu beachten: 

Bienenschutzauflagen - Herausforderung bleibt die B1-Auflage bei Mischungen von Insektiziden gegen Glasflügelzikaden. Ackerwinde in Zuckerrüben kann zu einem blühenden Unkraut im Juni werden, wo dann hochwirksame Tankmischungen gegen Glasflügelzikade aus systemischem Mittel (Acetamiprid) und Pyrethroid nicht zulässig sind. Nach Möglichkeit sollte vor dem Reihenschluss durch Hacken oder Herbizideinsatz blühfähige Unkräuter ausgeschaltet werden. Wo dies nicht gelingt, müssen Unkrautnester bzw. verunkrautete Teilflächen bei der Anwendung von Tankmischungen ausgelassen werden. Die Soloanwendung von Insektiziden ist auch bei blühenden Unkräutern möglich, je nach Mittel teilweise nur am Abend, jedoch ist die erwartete Wirkung deutlich schwächer.

Praxistipps: Schenken Sie auch blühenden Feldrändern mehr Beachtung und mulchen diese dann runter. Auch Blühstreifen dürfen sich nicht in der Nähe des Zuckerrübenschlags/Kartoffelschlages befinden. 

Laut Bienenschutzverordnung dürfen Bienenvölker nicht in einem Umkreis von 60 m an Zuckerrüben oder Kartoffelschlägen stehen. Sprechen Sie daher vor einer Applikation mit den Imkern!

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