Ackerbau - Hinweise zu GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland)

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 16.09.2026

 

„Sie sollten jetzt unbedingt die Einhaltung der Maßnahmen von GLÖZ 7 überprüfen, denn mit dem Anbau einer Winterfrucht ist es jetzt noch möglich so gezielt gegenzusteuern, dass Sanktionen vermieden werden,“ so das agile und weitsichtige Beratungstrios M. Längle, S. Löbner und M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg in einem aktuellen Hinweis

 

In der Konditionalitätenbroschüre sind die Vorgaben zum Fruchtwechsel wie folgt nachzulesen:

  • Auf jedem Ackerschlag müssen im Zeitraum von drei Jahren mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden.

  • Auf den Gesamtbetrieb bezogen muss auf mind. 33% des Ackerlands ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur erfolgen oder eine Zwischenfrucht vor dem Anbau derselben Hauptkultur.
     

Achtung - Verstöße führen zu prozentualen Abzügen in sämtlichen beantragten Maßnahmen mit EU-Anteil: Je nach Größe der Verstoßfläche zwischen 1 und 5%, im Wiederholungsfall mindestens das Doppelte. „Bei Vorsatz kann sich die entsprechend greifende Sanktion auf bis zu 100% erhöhen.“ Verstöße werden häufig erst nach der Auszahlung bearbeitet und führen dann u.U. zu Rückforderungen.

Praxistipps: Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Sie jetzt noch die Einhaltung von GLÖZ 7 überprüfen und können mit dem Anbau einer Winterfrucht gegensteuern.

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