Ackerbau – In Erbsen auf Blattläuse und Erbsenwickler achten

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.05.2026

 

Blattläuse schädigen die Erbsen nicht nur durch ihr Saugen, sondern auch durch die Übertragung von Viren. Früher Befall der jungen, anfälligen Pflanzen kann zu großen Schäden führen. Deshalb sollten die Bestände regelmäßig auf Blattläuse kontrolliert werden. Durch eine rechtzeitige Blattlausbekämpfung kann die Ausbreitung der Viren im Bestand reduziert werden.

Bei Erbsenwickler liegt die Bekämpfungsschwelle bei 10 Faltern/Falle und Tag. Lohnend sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen diesen Schädling erfahrungsgemäß nur in Saatgutvermehrungsbeständen und auf Standorten, die näher als 3 km zu Schlägen liegen, die im Vorjahr stark befallen waren. Wenn ein stärkerer Flug beobachtet wird, sind Behandlungen zur Eiablage (ein bis zwei Wochen nach Flugbeginn) sinnvoll.

In Futtererbsen zugelassene Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2026 in Tabelle 27 auf den Seiten 64 und 65 zusammengestellt. Zusätzlich hat Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) vom BVL eine Notfallzulassung gegen Erbsenwickler vom 6. Mai 2026 bis zum 2. September 2026 bekommen. Damit kann Danjiri in Futtererbse von BBCH 50 bis 75 nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit einem Aufwand von 250 g/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha einmalig gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Anwenders, der Gewässer und des Naturhaushalts sind zu beachten. 

 

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