Ackerbau – IPS+ in baden-württembergischen Schutzgebieten

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 19.08.2025

 

T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen erinnert heute an die Pflichtmaßnahmen die in den zusätzlichen, landesspezifischen Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) im Ackerbau festgelegt sind. Im Rahmen der dort ebenfalls formulierten Wahlmaßnahmen (= w) bittet T. Kielmann um betriebsgerechte Umsetzung der verschiedenen Wahlmöglichkeiten.

 

IPS+ - In allen Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH-Gebieten müssen die Grundsätze des Landes zum integrierten Pflanzenschutz (IPS+) eingehalten werden. Bei diesen zusätzlichen landesspezifischen Vorgaben handelt es sich um Konkretisierungen der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes nach EU-Vorgaben.

Auf Basis von 8 Grundsätzen haben Arbeitsgruppen der Landwirtschaftsverwaltung konkrete Maßnahmen für die Sektoren Acker-, Obst-, Wein-, Hopfen- und Gemüsebau beschrieben, die die landwirtschaftliche Praxis als zusätzliche landesspezifische Vorgaben in den genannten Schutzgebieten in Baden-Württemberg umsetzen muss. Die Umsetzung ist von den Betrieben zu dokumentieren und wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert.

Für die genannten Kulturen gibt es Pflichtmaßnahmen, die für die Betriebe auf allen Flächen in den Schutzgebieten verbindlich sind. Zusätzlich ist je Kultur und Sektor eine Wahlmaßnahme einzuhalten. Die Pflicht- und Wahlmaßnahmen werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.

Die aktualisierten Pflicht- und Wahlmaßnahmen für den Acker-, Obst- und Hopfenbau sind nun online auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg abrufbar:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz

 

Die erforderlichen Maßnahmenblätter für in den Schutzgebieten angebaute Kulturen können heruntergeladen und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen zur Pflanzenschutzmittelanwendung hinzugefügt werden. Bei Erfüllung von Vorgaben können diese auf den Blättern abgehakt und gegebenenfalls durch zusätzliche Hinweise (z.B. Warndienstinformationen, Gelbschalenfänge, Fotos) oder andere Nachweise ergänzt werden. Die Unterlagen sind 3 Jahre aufzubewahren!

Konkret bedeutet das jetzt aktuell, dass im Raps Gelbschalen aufgestellt und Schneckenfolie (kann auch ein Sack oder Holzbrett sein) ausgelegt wird. Bis 2 ha Raps 1 Gelbschale, bis 10 ha 2 und dann für jede weitere angefangene 10 ha 1 weitere Gelbschale. Die Fänge müssen dann z.B. in der PS-Dokumentation aufgeschrieben werden.

  • Es muss der amtliche Warndienst (den Sie hiermit erhalten) und/oder ein Prognosemodell wie z.B. ISIP genutzt werden.

  • Für die Fruchtfolge gilt beispielsweise, dass in nur 2 von 3 Jahren Mais oder nur in 2 von 3 Jahren Wintergetreide angebaut werden darf.

  • Ebenso ist die mechanische Regulierung des Maiszünslers Pflicht, sprich das Mulchen o.Ä. der Maisstoppel. Ausnahmen in Wasserschutzgebieten und auf erosionsgefährdenden Flächen sowie bei einer hohen Dichte an Wurzelunkräutern sind aber möglich. Dokumentieren!

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