Ackerbau – IPS plus
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 26.02.2026
Der langjährig versierte amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer im Landkreis Tübingen weist heute ausdrücklich auf die Einhaltung der Maßnahmen nach IPS Plus hin.
In Landschaftsschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten, in geschützten Biotopen, bei Naturdenkmalen und in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (kommen im Kreis Tübingen nicht vor) müssen die landesspezifischen Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz eingehalten werden. Welche Flächen betroffen sind können Sie über die Fiona-Auswertung 4 („Schlaginformation zu Schutzgebieten“) erfahren. Die entsprechenden Maßnahmenblätter können auch am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Sie finden diese hinter dem Link: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz