Ackerbau – Kreislandwirtschaftsamt informiert über Nitratprobe

Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 17.02.2026

 

Die beiden ausgewiesenen Pflanzenschutz- und Anbauexperten P. Schmelcher und C. Schrade mit Dienstsitz in Münsingen informieren ihren Zuständigkeitsbereich im Landkreis Reutlingen darüber, dass die Landwirtinnen und Landwirte auch in diesem Frühjahr wieder die Möglichkeit haben, die Ausgangssituation im Boden für ihre Stickstoffdüngung mittels einer Nitratprobe im Rahmen des Nitrat-Informations-Dienstes (NID) untersuchen zu lassen.


Auf Ackerflächen in den Wasserschutz-Problemgebieten ist eine Bodenprobe vor der Stickstoff-Düngung bei verschiedenen Kulturen und Rahmenbedingungen vorgeschrieben. Prüfen Sie bitte, ob Flächen in einem Problem- oder Sanierungsgebiet bewirtschaftet werden, und welche Auflagen einzuhalten sind. Die benötigten Informationen erhalten sie über FIONA oder über den Kartendienst der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/wasser/wasserschutzgebiete .

Im Nitratgebiet oder „Roten Gebiet“ nach Düngeverordnung DüV (Teilbereiche von Sonderbuch und Zwiefalten) besteht vor dem Ausbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff ebenfalls die Pflicht zur Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs. Diese Vorgabe gilt für Haupt- und Zweitkulturen, jedoch nicht auf Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. 

Für die Ermittlung des Düngebedarfs nach der Düngeverordnung wird die Probenahme nach NID generell empfohlen. 

Die Nitratproben sollen nicht früher als drei Wochen vor dem Düngen gezogen werden, da das vorliegende Laborergebnis bei der Düngung nicht älter als zwei Wochen sein darf. 

Bei Mais empfiehlt das Landwirtschaftsamt eine späte Probe ab dem Vier-Blatt-Stadium Ende Mai. Dabei kann schon vorher eine Unterfußdüngung - direkt in den Wurzelraum der Pflanze - bis maximal 40 Kilogramm N (anrechenbarer Stickstoff) pro Hektar in mineralischer oder organischer Form erfolgen. In allen anderen Fällen dürfen vor der Probenahme weder Gülle noch stickstoffhaltige mineralische Dünger ausgebracht werden. 

Neben der Untersuchung des Nitratgehalts können in den eingereichten Proben zudem auch die Grundnährstoffe Phosphor, Kali und Magnesium analysiert werden. Beachten Sie bitte zusätzlich die Verpflichtung zur Analyse des Phosphorgehalts alle sechs Jahre auf Schlägen ab einem Hektar nach § 4 Abs. 4 Nr. 2 Düngeverordnung.

Alle Informationen zu Verpflichtungen und Ausnahmen, der Probenahme und dem Probenbegleitformular finden Sie unter: https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Duengung+NEU 

oder beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg LTZ unter:  https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Bodenuntersuchung

Das untersuchende Labor Dr. Lehle hat dem Kreislandwirtschaftsamt Münsingen folgende Außenstellen gemeldet, an denen die Proben angenommen werden (Verpackungskisten und Probenbegleitformulare können an allen genannten Stellen nach telefonischer Rücksprache abgeholt und Bohrstöcke ausgeliehen werden):

 

T. Götz

Rundweg16  

72587 Römerstein

Telefon: 07382-1004 
Mobil:    01759424720

B. Lamparter

 

Haid  

72818 Trochtelfingen

Telefon: 07124-770

Fam. Biener

 

Tigerfeldstr. 12 
72501 Kettenacker

Telefon: 07574-4159

Maschinenring Alb-Neckar-Fils

 

Reichenaustr. 1
72525 Münsingen

Telefon: 07381934912

 

Labor Dr. Lehle

 

Heerstraße 37/1

89150 Laichingen

Telefon: 07333-947212

Merkblatt zur Vorabermittlung des Düngebedarfs 2026 - Gemäß §3 Düngeverordnung ist die Ermittlung des Düngebedarfs vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen gesetzlich vorgeschrieben. 

Das überarbeitete Merkblatt für 2026 dient als Arbeitshilfe zur Vorabermittlung des Düngebedarfs und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Informationen zur Ermittlung des N-Düngebedarfs 2026 (Vorabermittlung) oder unter Information auf www.duengung-bw.de

Merkblatt zur Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen 2026 - Seit dem 1. Januar 2026 sind neue Dokumentationspflichten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Kraft getreten. Genauere Informationen erhalten Sie unter: Merkblatt_Pflanzenschutzdokumentation.pdf

 

 

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