Ackerbau – Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 01.08.2025

 

Die renommierte, amtliche Pflanzenschutzberaterin A. Vetter im Landkreis Heilbronn erinnert heute, dass die erweiterte Konditionalität in der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 das bisher bekannte System der Cross Compliance abgelöst hat. 

Die dort - Stand 26. März 2025 - definierten Grundbedingungen muss jeder Betrieb einhalten, der Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragt. Allerdings sind kleine Betriebe bis zu zehn Hektar landwirtschaftlicher Fläche von den Kontrollen und Sanktionen der Konditionalität ausgenommen.

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