Ackerbau – Mulchen auf Stilllegungen?

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 13.08.2026

 

„Ab dem 16. August dürfen die Stilllegungen, Ackerrand- und Pufferstreifen gemulcht werden,“ so C. Erbe, B. Trautmann-Lutsch und A. Kästel von der amtlichen Beratung im Landkreis Karlsruhe .

 

Auf Stilllegungsflächen, die wieder in Produktion gehen, darf ab. 16. August bei nachfolgendem Raps oder Wintergerste eine Bearbeitung stattfinden. Bei anderen Folgekulturen gilt der 1. September als frühestmöglicher Bearbeitungstermin. 

Ausnahme Ökoregelung 1b: Weder Umbruch noch mulchen ist vor dem 01. Januar erlaubt. Weitere Informationen zu Mulch und Umbruchterminen von Brachen und Zwischenfrüchten können Sie dem Merkblatt unserer Kollegen vom Landwirtschaftsamt Ilshofen entnehmen.

Düngung im Herbst - Zusätzlich zum folgenden Link finden Sie dasselbe PDF-Dokument „Merkblatt zur Herbstdüngung“ des LTZ im Anhang.

Erfahren Sie mehr…

Link: https://www.isip.de/resource/blob/844462/0a8d2f3d08a8d1183d8a71f8c9c99c9b/sha-begruenungen-und-brachen-stand-aug-2025-data.pdf

 

 

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