Ackerbau – Mulchtermin auf Stilllegungen
Mulchsaatfläche mit Kamille (Foto E. Winkelheide
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 12.08.2025
„Ab dem 16. August dürfen die Stilllegungen, Ackerrand- und Pufferstreifen gemulcht werden,“ so die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Dienstsitz Buchen.
Praxistipps: Auf Stilllegungsflächen, die wieder in Produktion gehen, darf ab. 16.08 bei nachfolgendem Raps oder Wintergerste eine Bearbeitung stattfinden, bei anderen Folgekulturen gilt der 01. September als frühestmöglicher Bearbeitungstermin.