Ackerbau – Perfektes Stoppelmanagement
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 16.07.2026
Nach der Ernte sollten aus Sicht des amtlichen Pflanzschutzberaters T. Kielmann, vom Landwirtschaftsamt in Göppingen. „Allerdings darf dazu der Boden nur minimal bearbeitet werden (möglichst nur 1-2 cm), da die vergrabenen bzw. zugeschütteten Samen sonst in eine sekundäre Keimruhe fallen und dann erst Wochen, Monate oder sogar mehrere Jahre später unkontrolliert auflaufen.“
Durch das warme Wetter ist eine kürzere primäre Keimruhe zu erwarten, d.h. es dauert vermutlich nicht so lange bis der Ackerfuchsschwanz-Samen zu keimen beginnt. Von daher könnte der Acker auch erst einmal unbearbeitet liegen gelassen werden. Aber es benötigt natürlich auch Niederschlag dazu. Die erste aufgelaufene Ackerfuchsschwanzwelle kann dann mit einer flachen Bearbeitung bekämpft werden. Hier bietet sich die Verwendung eines (Stroh-) Striegels, Messer- oder Prismenwalze oder auch Kurzscheibenegge oder Flachgrubber mit ganz flacher Arbeitstiefe (möglichst 1-2 cm) an. Dieser Arbeitsgang kann je nach Bedarf wiederholt werden und dann bei jedem Schritt leicht tiefer gehen. Zwischen den Arbeitsgängen kann, wo noch erlaubt (siehe hierzu weiter unten), auch mit Glyphosat /Kyleo reinen Tisch gemacht werden. Zuletzt kann dann kurz vor der Saat die Grundbodenbearbeitung (nicht zu tief, möglichst mittels Grubber) erfolgen.
Praxistipp: Sollten Sie Probleme mit Wurzelunkräutern, wie Distel, Winde, Ampfer oder Quecke haben, können diese bei ausreichender Blattmasse mit 5,0 l/ha Kyleo (Glyphosat + Wuchsstoff fertigformuliert) bekämpft werden.
Optimale Bedingungen für eine gute Dauerwirkung sind:
möglichst kurze Getreidestoppel, Stroh abfahren oder kurz häckseln
viel Blattmasse der Unkräuter, Wiederaustrieb abwarten, Winden mind. 20 cm
gute Benetzung; optimal ist wüchsiges Wetter nach Regen oder bei Taubildung
Wasseraufwandmenge herunterfahren, 100 l/ha sind in der Regel bei Glyphosat ausreichend, so wird die Konzentration in der Spritzbrühe erhöht
Luftfeuchtigkeit beachten, mind. 60 % sollten es sein, am besten morgens fahren
Die Wartezeit (Zeit bis zur Saat der Folgekultur bzw. weiteren Bearbeitung der Stoppel) bei der Anwendung von Kyleo ist: 3 Tage vor Getreide, 7 Tage vor Gräsern und Sorghum, 14 Tage vor Zwischen-früchten (Senf, Phacelia, Klee-Arten) und 28 (!) Tage vor Raps. Eine möglichst lange Einwirkzeit bis zur Bodenbearbeitung erhöht den Bekämpfungserfolg, diese sollte bei Ackerwinde mind. 14 bis 17 (besser 21) Tage betragen.
Auch die nun am 14.06.2024 vom Bundesrat beschlossene Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erlaubt gegen die ausdauernden Arten eine Stoppelbehandlung nur auf betroffenen Teilflächen mit schwer bekämpfbaren Unkräutern oder auch resistenten Gräsern, unter der Voraussetzung, dass vorbeugende Maßnahmen (z.B. Pflugfurche) nicht geeignet oder zumutbar sind. Ganzflächiger Einsatz ist nur auf erosionsgefährdeten Flächen als Stoppel- bzw. Vorsaatbehandlung oder bei Mulch- oder Direktsaat als Vorsaatbehandlung erlaubt. Die Notwendigkeit des Einsatzes von Glyphosat sollte (z.B. mit einem Foto) dokumentiert werden. Die Auflage NT 306-0/2 (nur max. 90% der Fläche behandeln) gilt nicht mehr.
Achtung: Der Einsatz von Glyphosat ist in allen Wasser- und Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten!!! Ebenso ist die Anwendung zur Ernteerleichterung, Sikkation, nach wie vor komplett verboten!
Praxistipps: Alternativ kann gegen Winde im WSG Starane XL eingesetzt werden. Auf drainierten Flächen ist Kyleo verboten. GLÖZ 8 gibt es nicht mehr als Brache zu erbringen. Bei FAKT II-Maßnahme E1.2 Begrünungsmischung darf erst ab der Aussaat der Begrünung kein Herbizid mehr eingesetzt werden. Nach der Ernte der Vorfrucht bis vor der Saat der Zwischenfrucht ist ein Herbizideinsatz möglich - Zulassungen beachten!
Alle Anwendungsbestimmungen und die jeweiligen Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Mittel beachten. Bei der Anwendung ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen den Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand zweier aufeinanderfolgender Behandlungen mit Glyphosathaltigen Produkten die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352). Grundsätzlich ist bei den Stoppelbehandlungen darauf zu achten, dass Nachbarflächen sowie Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z.B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine), nicht getroffen werden.