Ackerbau– Problematik Saatkrähen

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 13.05.2026

 

„Das Landratsamt Göppingen hat auch dieses Jahr wieder eine Allgemeinverfügung für bestimmte Gemarkungen zur Vergrämung von Saatkrähen erlassen, siehe Link unten und Anhang,“ so T. Kielmann, amtliche Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen mit Blick in sein Beratungsgebiet.

 

Ein effektives Saatkrähen-Management benötigt jedoch Ihre Mithilfe: nur, wenn Sie uns tatsächliche Krähen-Schäden melden, können wir unterstützen und z.B. auch zukünftig Allgemeinverfügungen erlassen. Daher bitten wir Sie, jegliche Schäden, die durch Krähen an Ihren Kulturen, Silofolien etc. entstehen, unverzüglich bei uns am Landwirtschaftsamt unter landwirtschaftsamt@lkgp.de oder unter der Telefonnummer 07161 202-2502 zu melden. Zusätzlich sollten die Schäden mit Bildern unbedingt im Meldeportal für Wildtierschäden erfasst werden. Hier der Link zum Meldeportal: www.isip.de/baden-wuerttemberg/meldeportal

Nur, wenn wir Rückmeldungen zu Schäden erhalten (betroffene Kultur, Schadausmaß in ha sowie EURO etc.) kann zukünftig auch Ihre Gemarkung über die Allgemeinverfügung berücksichtigt werden. Andernfalls muss jeder Landwirt einzeln für sich eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Kowalski oder Frau Hösle wenden.

Hier der Link zur Allgemeinverfügung: 

https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet-2024/get/documents_E229675334/lra-gp/LRA_GP_PDF-Dateien/Amtliche%20Bekannmachungen/2026-04-02_Allgemeinverf%C3%BCgung_Saatkr%C3%A4hen_mit_Anlage_ax.pdf

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

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