Ackerbau – Tierische Schädlinge: Vorbeugende Maßnahmen durchführen!

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 04.11.2025

 

„Die Mäusepopulation auf den Wiesen oder Äckern steigt regelmäßig mit den Jahren an, um dann durch Stress wieder zusammen zu brechen,“ so die langjährig versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen im Vorfeld ihrer regional gültigen Empfehlungen im Schwarzwald-Baar-Kreis.

 

Vor einer chemischen Bekämpfung sind vorbeugende Maßnahmen durchzuführen. Hermeline, Mauswiesel und Greifvögel mindern die Vermehrung der Wühlmäuse. Um Greifvögel zu fördern reichen 2 Sitzstangen pro ha von 3 bis 4 m Höhe und einem 3-5 cm starken Rundholz als Querstange. Die Ansiedlung von Hermelin und Mauswiesel kann durch Steinhäufen, Holzstapel, Wurzelstöcke und ähnliche Verstecke gefördert werden. Wenn möglich ist auch eine Bodenbearbeitung der befallenen Fläche sinnvoll.

 

Bei gelagertem Getreide sind Mäuse und Ratten oft ein Problem. Zur Rattenbekämpfung stehen in Deutschland nur noch Biozidprodukte zur Verfügung. Mit der Sachkunde Pflanzenschutz dürfen Landwirte nur noch bis zu 28.07.2025 Rodentizide mit blutgerinnungshemmender Wirkung im eigenen Betrieb anwenden. Danach ist eine Sachkunde nach § 15 c der Gefahrenstoffverordnung für diese Mittel nötig. 

Folgende Rodentizide fallen unter diese Sachkundeerfordernisse:

  • akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3

  • krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B

  • Spezifisch zielorgantoxisch Katergorie 1 SE oder RE

  • Verwenderkategorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“

Die Rattenbekämpfung mit Mitteln der ersten Generation bleibt wie bisher.

Hinweise dazu finden Sie auf S.24 im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2025 - Ackerbau und Grünland“.

Tags