Ackerbau – Trockenheit & Futterknappheit

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 27.07.2026

 

Das amtliche Beratungstrios C. Seubert, N. Renner und S. Hörner vom Landwirtschaftsamt Ilshofen berichtet aus seinem Beratungsgebiet darüber, dass die anhaltende Trockenheit dazu führte, dass die Grünlandbestände regelrecht niedergebrannt sind und für eine weitere Schnittnutzung in diesem Jahr noch größere Regenmengen benötigt werden.  Auch die Maisbestände leiden zunehmend. Früh gesäte Bestände auf besseren Böden haben entsprechend Biomasse gebildet und sehen noch gut aus. Auf schwächeren Standorten hat der Mais frühzeitig die Fahne geschoben.

Sind Sie von Futterknappheit betroffen, sollten Sie sich aus unserer Sicht folgende Gedanken machen: 

  • Aussaat von Futtermischungen/Futterzwischenfrüchten anstatt klassischen Zwischenfruchtmischungen 

  • Anbau von Kulturen für Ganzpflanzensilage im nächsten Frühjahr 

  • Vermehrter Anbau von Mais- und Futterpflanzen im nächsten Jahr 

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Anbauplanung, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung von GLÖZ 7 - „Fruchtwechsel“ 

 

Praxistipp: Es wird keine generelle Freigabe zur Nutzung von Stilllegungen geben! Bis 30.09. haben Sie aber die Möglichkeit, Stilllegungen abzumelden (z.B. ÖR1a, …) und diese Flächen stattdessen zu einem Futternutzcode zu ändern und den entsprechenden Aufwuchs nutzen zu können. Eine Förderung erhalten Sie für diese Stilllegungen dann aber nicht.

Achtung: FAKT E1.2-Verpflichtungen (Begrünungsmischungen im Ackerbau) müssen auch trotz Trockenheit ausgesät werden. Sollte keine Bestandesetablierung gelingen, kann dies als Fall von „höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände“ bei uns angezeigt werden. Entsprechende Nachweise müssen dabei vorgelegt bzw. eingereicht werden. Bei FAKT E1.2 kann der angemeldete Verpflichtungsumfang um bis zu 20% sanktionsfrei unterschritten werden. Diese Flächen könnten Sie stattdessen für den Anbau einer Futterzwischenfrucht/Futtermischungen nutzen. Flächenänderungen/-abmeldungen sind in FIONA bis 30.09. möglich. Hinweis: Nach jeder Änderung muss der FIONA-Antrag neu eingereicht werden.

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