Ackerbau - Unkrautregulierung in Ackerbohne und Futtererbse

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 13.03.2026

 

Leguminosen haben, wie viele Blattfrüchte, eher eine langsame Jugendentwicklung und daher zu Kulturbeginn einen längeren Zeitraum mit offenem Boden. Bei versäumter oder unzureichender Bekämpfung können Unkräuter Ackerbohne und Erbse nahezu vollständig unterdrücken. Deshalb gilt es, Unkräuter und Ungräser rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen.

 

Mechanische Bekämpfung - Der Stiegel ziel darauf auf, kleine Unkräuter im Fädchen - bis Keimblattstadium auszureißen und zu verschütten. Beim Striegeln sollte es daher trocken und warm, der Boden schüttfähig sein. Bei ausreichend tiefer und gleichmäßiger Ablage der Saatkörner kann im Vorlauflauf, je nach Temperatur und Wachstumsbedingungen ca. 3 bis 7 Tage nach der Saat bei Ackerbohne und Futtererbse gut gestriegelt werden. Leguminosen mit Keimtrieb sind sehr empfindlich, in diesem Stadium sollte daher nicht gestriegelt werden. Bei Ackerbohnen und Futtererbsen gilt, dass Striegeln während des Auflaufens höchstens sehr langsam erfolgen sollte (1,5 bis maximal 2 km/h). Bei größeren Pflanzen wird das Striegeln besser vertragen, hier kann wieder schneller gestriegelt werden (je nach Bestand ca. 4-8 km/h). Bei Ackerbohne bietet sich später der zusätzliche Einsatz einer Reihenhacke an.

Einsatz von Herbiziden - Bei Ackerbohne und Futtererbse bestehen im Vorauflauf (BBCH 00–09) sehr gute Möglichkeiten zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern. Diese sollten unbedingt genutzt werden. Im Nachauflauf sind die Möglichkeiten deutlich eingeschränkt. Je nach Verunkrautung bieten sich im Vorauflauf Boxer (Prosulfocarb), Stomp Aqua (Pendimethalin), Spectrum Plus (Pendimethalin + Dimethenamid-P) und Bandur (Aclonifen) an. 

Praxistipps: Im Nachauflauf kann gegen Gräser z.B. noch Fusilade MAX (Fluazifop-P) gegen Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Hirsen und Windhalm eingesetzt werden. Weitere Informationen zu möglichen Herbiziden sind in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2026 – Ackerbau und Grünland“ in Tabelle 29 auf den Seite 68 und 69.