Ackerbau - Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen möglich

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 13.05.2025

 

Das versiertere Ravensburger Beratungstrios M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt Ravensburg informiert heute die regionale Praxis darüber, dass der Landkreis Ravensburg eine Allgemeinverfügung für bestimmte Gebieten erlassen hat, die Vergrämungsabschüsse von Saatkrähen im Zeitraum vom 16. April bis zum 31. Juli 2025 zulässt.

Ziel der Vergrämungsabschüsse ist es, Saatkrähenschwärme durch gezielte Abschüsse einzelner Vögel von den betroffenen landwirtschaftlichen Flächen zu vertreiben. Die Ausnahme ist mit weiteren Nebenbestimmungen verbunden, welche in der Allgemeinverfügung detailliert aufgeführt sind.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Gemarkungen Gaisbeuren, Waldsee und Haisterkirch im Gemeindegebiet Bad Waldsee, die Gemeindegebiete Berg, Bergatreute, Fronreute, Fleischwangen, Grünkraut, Leutkirch, Waldburg und Weingarten sowie die Gemarkung Taldorf im Gemeindegebiet Ravensburg. Betroffene Landwirte außerhalb des Geltungsbereichs werden gebeten, sich an das Bau- und Umweltamt zu wenden.

Praxistipp: Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises Ravensburg (www.rv.de) abgerufen werden.

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