Ackerbau – Vogelschäden – Wie gehe ich damit um?

Wichtige Informationen aus dem Enzkreis vom 23.04.2026

 

Die agilen, amtlichen Pflanzenschutzberater S. Nagel und F. Fuchs informieren die Betriebe in ihrem Beratungsgebiet darüber, welche Möglichkeiten es gibt um Vogelschäden zu dokumentieren.

 

Sollten Sie massive Schäden durch Vogelfraß (Raben-/Saatkrähen, Nil-/Kanadagänse, Ringeltauben) an Ihren Kulturen feststellen, nutzen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes unter der Rubrik „Vorgehensweise bei Vogelschäden in landwirtschaftlichen Kulturen“ zur Beantragung eines Vergrämungsabschusses. 

Das Vorgehen ist wie folgt: 

  1. Ausfüllen des Antrages auf Vergrämungsabschuss durch den Landwirt und weiterleiten des ausgefüllten Antrages mit aussagekräftigen Bildern an Franziska.Fuchs@enzkreis.de und in Kopie an landwirtschaftsamt@enzkreis.de

  2. Vor-Ort-Termin zur Schadensbeurteilung und Inaugenscheinnahme mit Landwirt, Jagdausübungsberechtigte(n) und Vertretern der Unteren Jagd- und Landwirtschaftsbehörde 

  3. Bearbeitung und Weiterleitung des Antrages auf Vergrämungsabschuss durch die Untere Jagdbehörde 

  4. Prüfung des Antrages durch das RP Karlsruhe 

  5. Erteilung der Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde 

  6. Meldung in ISIP (Meldeportal Vogelschäden) 

Um einen realitätsnahen Überblick über die Schadsituation zu erhalten und in Gesprächen mit Naturschutz, Jagd und Politik den regionalen Schaddruck durch Vogelfraß an landwirtschaftlichen Kulturen korrekt dar-stellen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass die Schäden über das ISIP-Meldeportal erfasst werden. Teilen Sie diese Information gerne mit Ihren zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Anbei der Link zum Meldeportal Vogelschäden ISIP, https://www.isip.de/baden-wuerttemberg/meldeportal die Anmeldung ist kostenlos. Auf der Webseite des Landwirtschaftsamtes finden Sie, neben dem Antragsformular für den Vergrämungsabschuss ebenfalls eine Handreichung zum Meldeportal.

Hinweis: Saatkrähen sind ganzjährig naturschutzrechtlich geschützt und unterliegen nicht dem Jagdrecht. In diesem Fall wird der Antrag an die Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet. Die Schäden können, analog zum Vorgehen bei anderen Vogelschäden, ebenfalls über das ISIP Meldeportal erfasst werden. 

Bei Rückfragen zur Antragstellung und Dateneingabe in ISIP melden Sie sich gerne jederzeit bei Franziska.Fuchs@enzkreis.de oder telefonisch unter 07231-308 1806.

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