Ackerbau – Was ändert sichdurch die elektronische Aufzeichnungspflicht?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 12.12.2025
„Ab dem Jahr 2026 wird es zu Änderungen bei den Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmitteln kommen,“ so das Pflanzenschutzbauteam um N. Renner vom Landwirtschaftsamt Ilshofen mit Blick in den Landkreis Schwäbisch Hall.
Während zum heutigen Stand das elektronische, maschinenlesbare Format erst ab 2027 verpflichtend eingeführt werden soll, müssen ab 01.01.2026 die (händischen oder elektronischen) Aufzeichnungen erweitert werden. Nachstehend können Sie aus der Tabelle entnehmen, welche Punkte Sie ergänzen müssen.
Aktuell geltende Aufzeichnungspflichten | Ergänzungen ab 01.01.2026 | Kommentar |
Bezeichnung Pflanzenschutzmittel | + Zulassungsnummer | Zu finden auf der Pflanzenschutzmittelverpackung oder beim BVL unter https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/ |
Zeitpunkt der Verwendung | + ggf. Startzeitpunkt (Uhrzeit) | Wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Tageszeiten beschränkt ist (z.B. auch Bienenauflagen) Beispiel: NT 127 Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 °C Lufttemperatur vorhergesagt werden. Wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25°C vorhergesagt werden, darf das Mittel nicht angewendet werden. |
Aufwandmenge | - |
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Kulturpflanze | + EPPO-Code | Der EPPO-Code ist ein Kurzname, für Pflanzen einheitlicher, internationaler 5-stelliger Buchstaben-Code, der hilft, dass alle über dieselbe Art sprechen – egal in welcher Sprache. Zum Beispiel: Triticum aestivum (Weizen) hat den EPPO-Code TRZAX. Zierpflanzen haben den EPPO-Code NNNZZ. EPPO-Codes sind abrufbar unter https://gd.eppo.int/ |
+ ggf. BBCH-Stadien | BBCH-Stadien sind erforderlich, wenn die Verwendung des Pflanzenschutzmittels auf bestimmte Entwicklungsstadien beschränkt ist (z.B. Wachstumsregler). | |
Behandelte Fläche | + geodatenbasierte Flächeneinheit und behandelte Flächengröße | - |
Anwender | - |
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- | Art der Verwendung | Flächenbehandlung / Raumbehandlung (Gewächshaus) / Beize |
Auch wenn die elektronische Aufzeichnungspflicht wahrscheinlich erst im Jahr 2027 kommen wird, empfehlen wir, das kommende Jahr zu nutzen, um Erfahrungen mit der elektronischen Aufzeichnung zu sammeln.
Praxistipps: Nutzen können Sie jede Ackerschlagkartei oder die neue Web-Anwendung „PSM-DOK“. Das von Rheinland-Pfalz entwickelte Programm steht allen baden-württembergischen Landwirten ab 01.01.2026 kostenlos zur Verfügung. Es bietet sich vor allem für kleinere Betriebe, mit einer kleinen Anzahl von Schlägen, an. Für größere Betriebe empfehlen wir die Dokumentationen über eine Ackerschlagkartei zu führen. Selbst Excel-Tabellen erfüllen nach aktuellem Stand auch das elektronische, maschinenlesbare Format, da bisher das „elektronische, maschinenlesbare Format“ nicht näher definiert ist. Die Dokumentation mit Hilfe einer Excel-Tabelle ist allerdings mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden, da Teile der erweiterten Aufzeichnungspflicht (EPPO-Code, Zulassungsnummern, …) zuerst zusammengetragen werden müssen. In Ackerschlagkarteien oder „PSM-DOK“ stehen diese Daten über ein Auswahlmenü zur Verfügung.