Ackerbau – Was ich unbedingt wissen sollte
Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 23.04.2026
Das Kupferzeller Beratungstrio B. Weiß, M. Wahl und B. Weger vom Landwirtschaftsamt informiert heute über wissens- und beachtenswertes.
Schäden durch Saat-/Rabenkrähen – Antragstellung auf Vergrämung im Hohenlohekreis - In den letzten Jahren hat der Druck und Schaden durch Krähen an landwirtschaftlichen Kulturen und Betriebsmitteln wie Folien und Tropfschläuchen zugenommen. Sofern sonstige Abwehrmaßnahmen wie etwa Saatgutbeize, Vogelscheuchen, Schreckschussmaßnahmen usw. nicht zum Erfolg geführt haben und erhebliche wirtschaftliche Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten sind, kann ein Antrag auf Vergrämungsabschuss gestellt werden. Der Antrag richtet sich dabei für Saatkrähen nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 BNatSchG und für Rabenkrähen nach § 41 Abs. 6 Nr. 2 JWMG. Ein Vordruck des Antragsformulars ist im Anhang beigefügt. Der Antrag kann durch den betroffenen Landwirt gestellt und zentral beim Umweltamt unter natur-schutz@hohenlohekreis.de oder beim Landwirtschaftsamt unter landwirtschaftsamt@hohenlohe-kreis.de eingereicht werden.
N-min Werte - Anbei eine Aufstellung aller für den Hohenlohekreis relevanten N-min Werte 2026. Sofern Ihnen keine eigenen Untersuchungsergebnisse vorliegen, kann als Nachweis bei einer evtl. Kontrolle dienen.
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