Ackerbau – Wissenswertes zum Zwischenfruchtsaat
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 20.07.2026
„Die Wahl der „richtigen“ Zwischenfruchtmischung ist mittlerweile aufgrund der Vielzahl der Arten mit den unterschiedlichsten Vor- und Nachteilen sehr komplex,“ so das renommierte Beratungsteam C. Erbe und B. Trautmann-Lutsch vom Landwirtschaftsamt Bruchsal mit Blick in ihr Beratungsgebiet.
In trockenen Jahren hat sich gezeigt, dass Phacelia, (Rauhafer), Senf und Ramtillkraut dem Wasser- und Hitzestress am ehesten begegnen können. Als weitere Komponenten eignen sich Öllein, Leindotter ebenso wie Leguminosen (z.B. Klee, Erbsen, Wicken). Tillage Radish (Meliorationsrettich) macht eine tiefe Pfahlwurzel und lockert somit den Boden weit nach unten. Zur besseren Strohverteilung empfiehlt es sich die Stoppelbearbeitung schräg zur Druschrichtung mit einem Strohstriegel oder Mulcher durchzuführen. Erfolgt die Zwischenfruchtaussaat nicht direkt nach der Ernte, sollte zunächst das Ausfallgetreide durch einen flachen Bodenbearbeitungsgang zum Keimen angeregt werden. Die mechanische Beseitigung kann dann zur Aussaat der Zwischenfrucht erfolgen. Sondersituation Gräserstandorte: Auf Gräserstandorten muss zunächst jegliche Form der mechanischen Bodenbearbeitung ausgeschöpft werden, bevor die Einsaat einer Zwischenfrucht erfolgt. Bei Gräsern mit kürzer Keimruhe wie z.B. dem Weidelgras lässt sich Zwischenfruchteinsaat und mechanische Ungrasbekämpfung gut kombinieren. Bei Gräsern mit längerer Keimruhe wie z.B. dem Acker-fuchsschwanz ist dies schon schwieriger. Hier sollte auf Problemstandorten die Ungrasbeseitigung der Zwischenfruchteinsaat bevorzugt werden, sofern keine FAKT Verpflichtungen dem Gegenüberstehen. Bei späteren Zwischenfruchtaussaaten gilt es zu beachten: Leguminosen sollten bis spätestens Ende August, Senf nicht vor Ende August gesät werden.
Neben den Ansprüchen der Arten an Saatbett und Saatzeit müssen v.a. phytosanitäre Aspekte in der Fruchtfolge beachtet werden.
Fruchtfolge mit … | Worauf ist zu achten |
Raps | Verzicht auf Kreuzblüter (Senf, Ölrettich) wegen phytosanitärer Probleme wie Kohlhernie, Sklerotinia. Gut geeignet sind Phacelia und Buchweizen |
Rüben | Nematodenreduzierende Wirkung von Senf/Ölrettich nutzen. Kein Buchweizen wegen problematischer Bekämpfung |
Mais | Hohe Nährstoffkonservierung anzustreben, z.B. mit, Wicken, Erbsen, Ölrettich, Kleearten, oder generell mit Leguminosenreichen Zwischenfruchtmischungen |
Leguminosen | Keine Kleearten |
Bei der geförderten FAKT Begrünung E1.2 mit fünf Arten ist der späteste Aussaattermin der 31. August. Bei Fragen rund ums Thema Zwischenfrüchte steht Ihnen R. Kern (0721-93688290) gerne zur Verfügung.
Achtung: Pflegeverbotszeitraum Brachen - Der Pflegeverbotszeitraum für Brachen gilt bis 15. August. Es darf daher erst ab 16. August gemulcht werden.