Ackerbau – Zuckerrüben and more…
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 07.08.2026
Heute informiert das amtliche Beratungsduo um die agilen Pflanzenschutz und Anbaufachleute A. Vetter und M. Gebhard für den Landkreis Heilbronn über den Stand der Zuckerrüben im Unterland, eine Fristverlängerung im Rahmen der Sachkunde „Biozide“, und gibt regional gültige Empfehlungen zum Einsatz von Glyphosat. In Ergänzung dazu gibt es Tipps zu einer nachhaltigen Windenbekämpfung und den Pflegeverbotszeitraum für Stilllegungen. Darüber hinaus berichtet das Heilbronner Expertenteam über die Herbstdüngung nach der Düngeverordnung. Bitte beachten Sie, dass in Nitratgebieten und Wasserschutzgebieten weitergehende Bestimmungen gelten sowie die Winterraps Sortenempfehlung für 2026.
Zuckerrüben – Cercospora - Die Bestände leiden insgesamt immer mehr unter der Trockenheit. Der Befall mit Cercospora hält sich aufgrund der fehlenden Niederschläge/Morgentau in diesem Jahr in Grenzen. Eine Behandlung war bzw. ist in vielen Fällen bisher nicht notwendig. Auch die Wettervorhersage für die nächsten 14 Tage lässt nur wenig Hoffnung auf Niederschlag. Falls eine Behandlung dennoch notwendig werden sollte, empfehlen wir aufgrund der Sonneneinstrahlung auf den Zusatz von Kupfer zu verzichten, um Blattverbrennungen zu vermeiden.
Praxistipps: Bitte denken Sie bei etwaigen Folgebehandlungen auch an den in Hinblick auf das Resistenzmanagement erforderlichen Wirkstoffwechsel. Da bei einer ersten Behandlung im Regelfall Prothioconazol-haltige Produkte zum Einsatz kommen, so würde sich für eine Zweitbehandlung bspw. ein Diadem mit 1,0 Liter/ha anbieten.
Sachkunde Biozide – Fristverlängerung - Die Verwendung von Biozid-Produkten, zu denen auch Rodentizide gehören, war „in geringem Umfang im eigenen Betrieb, in dem Lebensmittel hergestellt, verarbeitet oder in Verkehr gebracht werden“ bis Oktober 2021 ohne Sachkunde möglich. Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat nun den Beschluss zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (§ 25 GefStoffV – Übergangsvorschriften) gefasst. Ein zentraler Bestandteil dabei ist die Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist für die Sachkunde bei der Anwendung von Rodentiziden in landwirtschaftlichen Betrieben. Die bislang bis zum 28. Juli 2027 geltende Frist wird damit auf den 28. Juli 2030 gesetzt. Eine Begründung ist, dass „die Abstimmung auf Bundesebene zu Umfang und Inhalt der Lehrgänge noch nicht abgeschlossen werden konnte.“
Nachhaltige Windenbekämpfung nach der Ernte - Die Winden sollten nach der Ernte möglichst optimale Wachstumsbedingungen haben und für eine Bekämpfung ausreichend Blattmasse aufbauen. Da dieses Jahr aufgrund der extremen Trockenheit oftmals überhaupt keine wirksame Stoppelbearbeitung möglich ist, bietet es sich auf Problemstandorten nahezu an, auf die Stoppelbearbeitung gänzlich zu verzichten und die Winden aus dem gehäckselten Stroh bzw. den Stoppeln heraus wachsen zu lassen. Bei erreichter Trieblänge von ca. 30 cm kann eine Behandlung erfolgen z. B. mit Starane XL oder Kyleo (keine Anwendung auf drainierten Flächen). Die Fläche sollte danach so lange nicht bearbeitet werden bis die Winden schwarz/braun sind (ca. 6 Wochen). Nach erfolgter Bodenbearbeitung kommt als Folgekultur, z. B. nach Raps, noch Winterweizen in Frage. Für die Aussaat von Zwischenfrüchten, z. B. nach Getreide, ist es im Regelfall dann fast schon zu spät.
Einsatz von Glyphosat - Beachten Sie unbedingt die Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat. Die Anwendung ist nur möglich:
Zur Bekämpfung ausdauernder Unkräuter (z.B. Distel, Winde, Ampfer, Quecke, …)
Auf Ackerflächen mit Erosionsgefährdung K-Wasser 1 und 2
Bei Mulch- und Direktsaat
Praxistipp: In allen Wasserschutzgebieten (Problem-, Sanierungs- und Normalgebiete) ist der Einsatz von Glyphosat verboten!
Pflegeverbotszeitraum Stilllegungen - Der Pflegeverbotszeitraum für Brachen, Gewässerrandstreifen u.a. gilt bis 15.August. Es darf daher ab 16. August gemulcht werden.
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