Ackerbau – Zwischenfruchtanbau auf neuen Wegen

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 17.07.2025

 

„Zwischenfrüchte spielen eine immer größer werdende Rolle, wobei mittlerweile verstärkt auf Zwischenfruchtmischungen gesetzt wird, da diese vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Ertragssicherheit des Standortes und der Durchwurzelung des Bodens mehr Erfolg versprechen und den größeren Effekt bringen,“ so T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen im Vorfeld seiner spezifischen Regionalempfehlungen.

 

In der Regel wird bei Mischungen je nach Zusammensetzung mehr CO2 als in Reinsaaten gespeichert und die Stickstoffnachlieferung für die Folgekultur ist höher und gleichmäßiger. Unterschiedliche Durchwurzelungstiefen lockern den Boden und ziehen Nährstoffe aus verschiedenen Schichten. Durch verschiedene Wuchshöhen kommt es (im Idealfall) zu einem sehr dichten Bewuchs, welcher die Feuchtigkeit nahe der Bodenoberfläche hält. Um die Bodenfeuchte zu erhalten, ist aber auf jeden Fall darauf zu achten, dass über den Winter abfrierende Komponenten verwendet werden. Nach dem Abfrieren bildet sich eine Mulchdecke, die Verdunstung und Oberflächenabfluss minimiert. In den trockenen Jahren hat sich gezeigt, dass Phacelia, (Rauhafer), Senf und Ramtillkraut dem Wasser- und Hitzestress am ehesten begegnen können. Als weitere Komponenten eignen sich Öllein, Leindotter ebenso wie Leguminosen (z.B. Klee, Erbsen, Wicken). Tillage Radish (Meliorationsrettich) macht eine tiefe Pfahlwurzel und lockert somit den Boden weit nach unten, auch durch eine Pflugsohle durch. Die Wahl der Zwischenfruchtmischung sollte sich auch nach der Fruchtfolge richten. So sollten in Rapsfruchtfolgen keine Kreuzblütler (z.B. Gelbsenf, Ölrettich) verwendet werden. Hier hat sich Phacelia gut bewährt. Rauhafer schafft in engen Getreidefruchtfolgen eine erhöhte Virusbelastung. Auch die Drahtwurm-Problematik sollte bedacht werden. So hat ein Ölrettich-Sandhafer-Öllein-Gemenge wohl eine gewisse unterdrückende Wirkung gegen Drahtwürmer. Eine dichte und gleichmäßige Zwischenfrucht kann neben den bekannten Vorteilen dazu beitragen, den Unkraut- und Ungrasdruck etwas von der Fläche zu nehmen. Ebenso wird Ausfallgetreide, welches im Herbst eine „grüne Brücke“ für Schädlinge wie Blattläuse bietet, unterdrückt. Die Aussaat sollte genauso gewissenhaft erledigt werden wie bei einer Hauptfrucht, so dass in den meisten Fällen, besonders bei mehreren unterschiedlichen Komponenten, eine ordentliche Drillsaat Vorteile hat. Ab Ende August wird eine Aussaat von Leguminosen schwieriger. Bei späteren Saatterminen sind dann eher Phacelia und/oder Buchweizen unter Beimischung von z.B. Gelbsenf realistisch.

Praxistipps: Bei Beantragung der FAKT Maßnahme E1.2 sollten der Sackanhänger sowie Lieferschein und Rechnung aufbewahrt werden.

Was sonst noch zwingend zu beachten ist:

  • Aussaat bis spätestens Ende August. Unkräutern oder auch resistenten Gräsern, unter der Voraussetzung, dass vorbeugende Maßnahmen (z.B. Pflugfurche) nicht geeignet oder zumutbar sind. Ganzflächiger Einsatz ist nur auf erosionsgefährdeten Flächen als Stoppel- bzw. Vorsaatbehandlung oder bei Mulch- oder Direktsaat als Vorsaatbehandlung erlaubt. Die Notwendigkeit des Einsatzes von Glyphosat sollte (z.B. mit einem Foto) dokumentiert werden. Die Auflage NT 306-0/2 (nur max. 90% der Fläche behandeln) gilt nicht mehr. 

  • Glyphosat ist in allen Wasser- und Naturschutzgebieten grundsätzlich verboten!!! 

  • Ebenso ist die Anwendung zur Ernteerleichterung, Sikkation, nach wie vor komplett verboten! 

  • Auf drainierten Flächen ist der Einsatz Kyleo verboten. Auch bei nachfolgenden FAKT-Zwischenfrüchten und GLÖZ8-Einsaaten darf kein Herbizid nach der Ernte der Vorfrucht eingesetzt werden. Alle Anwendungsbestimmungen und die jeweiligen Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Mittel beachten. Bei der Anwendung ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen den Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand zweier aufeinanderfolgender Behandlungen mit Glyphosathaltigen Produkten die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet (NG352). 

  • Grundsätzlich ist bei den Stoppelbehandlungen darauf zu achten, dass Nachbarflächen sowie Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine), nicht getroffen werden. 

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