Erbsen – Auf Blattläuse und Erbsenwickler achten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 27.05.2025
Blattläuse schädigen die Erbsen nicht nur durch ihr Saugen, sondern auch durch die Übertragung von Viren. Früher Befall der jungen, anfälligen Pflanzen kann zu großen Schäden führen. Deshalb sollten die Bestände regelmäßig auf Blattläuse kontrolliert werden. Durch eine rechtzeitige Blattlausbekämpfung kann die Ausbreitung der Viren im Bestand reduziert werden.
Bei Erbsenwickler liegt die Bekämpfungsschwelle bei 10 Faltern/Falle und Tag. Lohnend sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen diesen Schädling erfahrungsgemäß nur in Saatgutvermehrungsbeständen und auf Standorten, die näher als 3 km zu Schlägen liegen, die im Vorjahr stark befallen waren. Wenn ein stärkerer Flug beobachtet wird, sind Behandlungen zur Eiablage (ein bis zwei Wochen nach Flugbeginn) sinnvoll. In Futtererbsen zugelassene Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2025 in Tabelle 28 auf den Seiten 68 und 69 zusammengestellt. Zum Schutz von Wildbienen sollen die Anwendungen in den Abendstunden erfolgen (NN410). Wenn bei der Bekämpfung von Blattläusen oder des Erbsenwicklers Tankmischungen von synthetischen Pyrethroiden mit Folicur zur Anwendung kommen, ist die Änderung bei der Bienengefährdung (B4 zu B2) zu beachten!
Zusätzlich hat Coragen (Wirkstoff: Chlorantraniliprole) vom BVL eine Notfallzulassung gegen Erbsenwickler vom 19. Mai 2025 bis 15. September 2025 bekommen. Damit kann Coragen in Futtererbse von BBCH 39 (9 und mehr sichtbar gestreckte Internodien) bis BBCH 75 (50% der Hülsen haben art-/sortentypische Länge erreicht; Korninhalt verfestigt, noch Saftaustritt beim Zerdrücken) nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit einem Aufwand von 0,125 l/ha in 200 – 600 l Wasser/ha einmalig gespritzt werden. Coragen wirkt gegen die Larven, so dass nicht sofort zum Flug der Erbsenwickler behandelt werden muss, sondern noch einige Tage Zeit ist. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Anwenders, der Gewässer und des Naturhaushalts sind zu beachten.