Grünland – Sperrfristverschiebung notwendig?

Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 15.10.2026

 

Das renommierte Kupferzeller Beratungstrio B. Weiß, M. Wahl und B. Weger im Hohenlohekreis berichtet, dass die Sperrfrist nach Düngeverordnung für die Ausbringung von Gülle, Jauche und Geflügelkot am 1. November beginnt und am 31. Januar endet. Dies gilt für Grünland, Dauergrünland und mehrjähriges Feldfutter mit Aussaat bis 15. Mai. 

Praxistipps: Auf Antrag kann die Sperrfrist einzelbetrieblich für Flächen im Hohenlohekreis um zwei Wochen verschoben werden. Das Verfahren ist analog zu den Vorjahren. Die Gebühr beträgt 48€. Interessenten melden sich bitte bis 19. Oktober bei bernhard.weiss@hohenlohekreis Tel. 0794018-1622 und ab 20. Oktober bei christian.rauscher@hohenlohekreis Tel. 0794018-1845. Der ausgefüllte Antrag ist bis spätestens 01. November einzureichen!

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