Pflanzenschutzmittel - Im Internet jedes zweite kontrollierte Angebot unzulässig!

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.10.2026

 

Gut die Hälfte der 2.334 im Jahr 2025 kontrollierten Online-Angebote von Pflanzenschutzmitteln war unzulässig! Das ist das Ergebnis der Recherche durch die länderfinanzierte Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (kurz ZOPf).

 

Im Auftrag der Bundesländer kontrolliert die Zentralstelle mit Sitz beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Online-Handelsunternehmen und Privatpersonen, die Pflanzenschutzmittel im Internet für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten.

„Die hohe Dynamik des Marktes macht sich in immer neuen Anbietern und einem sich ständig wandelnden Angebot von in Deutschland illegalen Produkten bemerkbar“, sagt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl. „Die Ergebnisse der Länder und des BVL verdeutlichen, wie wichtig es ist, solche Angebote aufzuspüren, um Menschen, Tiere und Umwelt vor illegalen Anwendungen und damit verbundenen Gefährdungen zu schützen.“

 

Erfahren Sie mehr…

 

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/04_pflanzenschutzmittel/2026/PM_PSM-Onlinehandel.html

 

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