Warndienst Schilfglasflügelzikade (SGFZ) Stolbur/SBR - Keine Behandlung außerhalb der genannten Gebiete!

Wichtige Informationen des PSD Baden-Württemberg vom 23.05.2025

 

Die Schilfglasflügelzikade wurde jetzt an weiteren Fallen im Rheintal, im Kraichgau, im Strohgäu, im Heckengäu, am Stromberg, im Unterland und der Raum Backnang/Waiblingen mit mehreren Zikaden pro Falle in Zuckerrüben gefangen und bestätigt. Es findet also bereits ein deutlicher Anstieg statt. In anderen Fallen im Gebiet wurden keine bis wenige Zikaden gefunden. Eine Behandlung mit Insektiziden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren wird hiermit für die Rheinebene, den Kraichgau, das Strohgäu, das Heckengäu, am Stromberg, das Unterland und den Raum Backnang/Waiblingen entsprechend der Notfallgenehmigungen freigegeben.

Die Situation kann auf einzelnen Schlägen sehr unterschiedlich sein, so dass jeder Landwirt selbst entscheiden muss, ob er diese Woche schon behandelt oder noch abwartet. Auch kommende Woche werden zu Wochenbeginn und gegen Ende der Woche günstige Zeiträume für eine erste Behandlung gesehen. Trotzdem ist die Witterung aktuell eher schwierig und bietet nur wenige geeignete Spritzfenster mit wenig Wind und warmer Temperatur. Auf die Einhaltung der guten fachlichen Praxis und die Anwendungsbestimmen ist zu achten.

Empfohlen werden in Zuckerrüben für die erste Behandlung: 0,25 Sivanto Prime + 0,075 Decis forte (an Gewässern wegen der Gewässerabstände statt Decis forte 0,075 Karate Zeon) bzw. auf drainierten Flächen 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon.

 

In Kartoffelbeständen, die noch weit vor dem Reihenschluss stehen (Stauden kleiner 20 cm / beginnender Knollenansatz) und eine Flugaktivität beobachtet werden kann, bietet sich eine Erstbehandlung mit einem Pyrethroid (frühestens ab BBCH 13) an. Man muss davon ausgehen, dass zu wenig systemischer Wirkstoff in der Kartoffelstaude aufgenommen werden kann und zu viel Boden getroffen wird. Bei einer weiteren zügigen Entwicklung des Bestandes - und weiterem Zikadenzuflug - kann dann mit geringem Abstand (4-5 Tage) eine weitere Behandlung (siehe unten) stattfinden. 

Bei Beständen, die kurz vor Reihenschluss stehen und eine Flugaktivität beobachtet wird, wird eine kombinierte Behandlung mit einem Danjiri / Mospilan oder Sivanto Prime jeweils zusammen mit einem Pyrethroid (wird zu B1) empfohlen. Dabei gilt es die BBCH-Entwicklungsstadien zu beachten. Die gesetzlichen Auflagen, sowie die Vereinbarungen gegenüber des Vermarkters sind jeweils zu beachten.

 

Für einige Gemüsearten werden die Notfallzulassungen noch im Laufe des Tages erwartet. Behandlungen sind dann ebenfalls gemäß den Notfallzulassungen im bewarnten Gebiet zulässig.

In allen anderen Gebieten sind entweder noch keine oder nur einzelne Zikaden unterwegs. Eine Behandlung würde hier kaum Glasflügelzikaden treffen, sondern zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend wirkungslos bleiben. Daher erfolgt für Hohenlohe und das Bauland bis zum Taubertal, die Filderebene und das Obere Gäu noch kein Warndienstaufruf. Eine Behandlung gegen Glasflügelzikaden ist damit außerhalb der oben genannten Gebiete aufgrund des Vorbehaltes eines Warndienstaufrufes bei den Notfallgenehmigungen noch nicht zulässig.

Behandlungen gegen Blattläuse sind bei Bedarf unabhängig davon möglich.

Da blühende Bestände (z.B. auch blühende Winde) mit bienengefährlichen Mitteln oder Mischungen aus Insektiziden nicht behandelt werden dürfen, müssen diese Unkräuter vor der Anwendung beseitigt werden oder die blühenden Bereiche von der Behandlung ausgespart werden.

Bei Arbeiten in behandelten Beständen sind z.B. bei der Entfernung von Schosserrüben lange Arbeitskleidung, feste Schuhe und Handschuhe zu tragen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landwirtschaftsamt.

Der nächste Warndienst zur SGFZ erfolgt am 27. Mai 2025.

 

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