Wasserschutzgebiete – Hinweise zur Begrünungspflicht
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 28.08.2026
„In den Wasserschutzgebieten, die nach SchALVO als Problem- oder Sanierungsgebiet eingestuft sind, ist nach der Ernte der Hauptfrucht baldmöglichst eine Begrünung einzusäen,“ so die agile und renommierte Pflanzenschutzexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis in Backnang mit dem dringenden Hinweis: „In Gebieten unter 500 m Höhenlage muss diese Begrünung spätestens zum 15.09. des Jahres erfolgen,“ versehen mit der wichtigen Botschaft: „Nach Kulturen mit einer Ernte nach dem 15.09. ist eine Begrünung nicht mehr vorgeschrieben.“
Gerade wegen der starken Trockenheit 2026 ist die Einsaat einer Begrünung unbedingt erforderlich, da die restlichen Nährstoffe nur mit einem Aufwuchs/einer Vegetationsdecke vor Auswaschung und damit auch vor dem Verlust wertvoller Nährstoffe, insbesondere von Stickstoff, geschützt werden können! Da inzwischen auch die notwendigen Niederschläge gefallen sind, ist die Aussaat einer Begrünung oder auch der Anbau von Futterpflanzen möglich. Ziel ist ein geschlossener Pflanzenbestand mit hoher N-Aufnahme! Folgt im gleichen Jahr eine Winterung, kann auf eine Begrünung verzichtet werden. Die Einarbeitungstermine von Begrünungspflanzen in den Problem- oder Sanierungsgebieten hängt wiederum von der Bodenart und der Höhenlage ab. Diese Termine sowie Vorgaben zum Aussaatverfahren von Folgekulturen können Sie dem „Merkblatt SchALVO RMK Bodenbearbeitung und Begrünung“ entnehmen unter nachfolgendem Link:
Die Vorgaben der GLÖZ-Standards sind ebenfalls einzuhalten. Die Einstufung Ihrer Flächen können Sie über Ihren FIONA-Zugang abfragen.
Hinweise zur Düngung in Problem- und Sanierungsgebieten im Herbst finden Sie im „Merkblatt Düngung in Wasserschutzgebieten im Herbst“ unter dem Link:
Bei Fragen zum Wasserschutz wenden Sie sich bitte an: K. Grimmer (WSG-Beraterin, Landwirtschaftsamt Backnang) E-Mail: k.grim-mer@rems-murr-kreis.de, Tel.: 07151/5014107 oder 07141/14444934.