Düngung – Bedarfsermittlung vor der ersten Ausbringung
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 30.01.2025
„Achten Sie unbedingt darauf, keine Bodenschäden zu verursachen. Die Böden dürfen nicht gefroren, nicht mit Schnee bedeckt und nicht wassergesättigt sein,“ so T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen in seinen heutigen regional gültigen Hinweisen. Denken Sie an die Düngebedarfsermittlung (Empfehlung: https://www.duengung-bw.de) die laut Düngeverordnung vor der ersten Düngung zu erstellen ist.
Nachfolgend einige Hinweise zur Düngung für den Landkreis Göppingen:
die Sperrfrist für Grünland (ausgenommen Festmist von Huf- und Klauentieren) wurde um 2 Wochen verschoben. Diese gilt bis einschließlich 14. Februar!
alle aufgebrachten Nährstoffmengen müssen spätestens 14 Tage nach der Düngung aufgezeichnet werden (Aufbringdatum, aufgebrachte Menge (organisch und mineralisch), Nährstoffgehalte).
bis zum 31.03. muss eine Aufsummierung (Düngebedarf und tatsächlich ausgebrachte Düngermengen) für das vergangene Düngejahr erfolgen.
In denen seit 2023 teilweise im Landkreis ausgewiesenen, eutrophierten Gebieten müssen vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdüngern/Gärresten deren Gehalte an Gesamt-N, verfügbaren N und Gesamt-P in Form eines Untersuchungsergebnisses vorliegen. Dieses Untersuchungsergebnis darf bei der Aufbringung nicht älter als 12 Monate sein. Fallen mehrere Wirtschaftsdünger im eigenen Betrieb an (z.B. Festmist und Gülle) ist jeder Wirtschaftsdünger separat zu untersuchen, sofern der jeweilige Stickstoff-Anfall mehr als 500 kg Gesamt-N/Jahr beträgt.
Praxistipps: Zwingend zu beachten ist, dass flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf bestelltem Ackerland und ab 01.02.2025 auch auf Grünland, nur noch mit Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitzgerät ausgebracht werden dürfen. Ausnahmen hiervon sind im Folgenden zusammengefasst und per Allgemeinverfügung geregelt. Um von den Ausnahmen Gebrauch zu machen muss kein Einzelantrag gestellt werden. Die Sperrfrist auf Grünland gilt es trotzdem zu beachten! Im Landkreis Göppingen darf aufgrund dieser Sperrfristverschiebung auf Grünland organischer Dünger wie z.B. Gülle, Geflügelmist usw. erst ab 15.02.2025 ausgebracht werden. (vgl. Sperrfristverschiebung).
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