Düngung – Pflicht: Bodennahe Ausbringungstechnik

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 24.01.2025

 

Ab dem 01. Februar 2025 wird der Einsatz der bodennahen Ausbringungstechnik auch auf Grünland, Dauergrünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutter verpflichtend,“ so die heutige Information der renommierten Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle aus dem Rems-Murr-Kreis. Die Expertin in Ergänzung dazu: „Ausnahmen aufgrund naturräumlicher und agrarstruktureller Besonderheiten sind weiterhin möglich. Die Ausnahmen müssen aber genehmigt werden!“ Im Rems-Murr-Kreis wird dies rechtlich ab dem 01. Februar 2025 über eine Allgemeinverfügung umgesetzt. 

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DÜV)  wurde heute auf der Internetseite des Rems-Murr-Kreises www.rems-murr-kreis.dehttp://www.rems-murr-kreis.de unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ bzw. unter folgendem Link Bekanntmachungen: Rems-Murr-Kreis https://www.rems-murr-kreis.de/landratsamt-und-politik/bekanntmachungen veröffentlicht und ist dort auch abrufbar.

Praxistipp: Anbei ein Merkblatt, in welchem die wesentlichen Inhalte der Allgemeinverfügung zu den Ausnahmeregelungen dargestellt sind.

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