Düngeverordnung – Sperrzeiten auf Ackerflächen beginnen heute

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 02.10.2026

 

Die agile Pflanzenschutzexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis in Backnang informiert die Praxisbetriebe in ihrem Beratungsgebiet heute über die Umsetzung der Düngeverordnung.

 

Bis einschließlich 01.10. dürfen noch Zwischenfrüchte (<60% Leguminosen, Standzeit mind. 6 Wochen, keine Düngung nach N-reichen Vorfrüchten wie Raps, Kartoffeln, Feldgemüse und mehrjährigem Feldfutter) und Winterraps (jeweils bei Aussaat bis 15.09.) sowie Wintergerste nach Getreide (bei Aussaat bis 01.10.) gedüngt werden. Dabei gelten folgende - in o.a. Foto - abgebildeten Orientierungswerte, jedoch maximal 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff. 

Achtung: Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Festmiste von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte (siehe dazu obiges Foto aus dem Merkblatt) sowie Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz Nr. 15/2026 vom 07.08.2026) das unter nachfolgendem Link abrufbar ist:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E-2052826565/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenbau/D%c3%bcngung/D%c3%bcngung%20Herbst/Information%20zur%20neuen%20D%c3%bcngeverordnung-%20N-D%c3%bcngung%20auf%20Ackerland%20im%20Herbst.pdf