Düngeverordnung – Sperrzeiten auf Ackerflächen beginnen heute
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 02.10.2026
Die agile Pflanzenschutzexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis in Backnang informiert die Praxisbetriebe in ihrem Beratungsgebiet heute über die Umsetzung der Düngeverordnung.
Bis einschließlich 01.10. dürfen noch Zwischenfrüchte (<60% Leguminosen, Standzeit mind. 6 Wochen, keine Düngung nach N-reichen Vorfrüchten wie Raps, Kartoffeln, Feldgemüse und mehrjährigem Feldfutter) und Winterraps (jeweils bei Aussaat bis 15.09.) sowie Wintergerste nach Getreide (bei Aussaat bis 01.10.) gedüngt werden. Dabei gelten folgende - in o.a. Foto - abgebildeten Orientierungswerte, jedoch maximal 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff.
Achtung: Ausgenommen von diesen Regelungen sind lediglich Festmiste von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte (siehe dazu obiges Foto aus dem Merkblatt) sowie Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz Nr. 15/2026 vom 07.08.2026) das unter nachfolgendem Link abrufbar ist: