Düngeverordnung – Sperrzeitverschiebung auf Grünland im Rems-Murr-Kreis per Antrag möglich
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 15.10.2026
Die versierte Pflanzenschutzexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis in Backnang weist heute daraufhin, dass am 1. November 2026 die Sperrzeit beginnt für die Aufbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutter (bei Aussaat bis 15. Mai). Der Verbotszeitraum dauert wie beim Ackerland bis zum 31. Januar 2027.
Auf Antrag kann die Sperrzeit einzelbetrieblich um zwei Wochen verschoben werden. Der Antrag ist fachlich zu begründen. Einbezogen werden können nur Flächen, die im Rems-Murr-Kreis und außerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten nach SchALVO sowie außerhalb von Nitratgebieten nach der VODüVGebiete liegen. Die Gebühr beträgt 75.- EUR. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober 2026 einzureichen.
Den Antrag erhalten Sie bei M. Bäuerle (Kontaktdaten: Tel. 071515014234, E-Mail m.baeuerle@rems-murr-kreis.de). Er beantwortet auch gerne Ihre Fragen.