Düngung – 2026

Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 21.02.2026

 

„Bei der Düngegesetzgebung gibt es im Vergleich zu den letztjährigen Vorgaben nichts neues – außer, dass die Stoffstrombilanzverordnung abgeschafft wurde,“ so das Kupferzeller Beratungstrio B. Weiss, M. Wahl und B. Weger vom Landwirtschaftsamt in seiner aktuellen Mitteilung. „Umso mehr wollen wir daran erinnern, dass die geltenden Vorgaben der Düngeverordnung eingehalten werden müssen.“ 

Deshalb beiliegend 

  • ein aktuelles Merkblatt zur Düngeverordnung inkl. den Vorgaben in eutrophierten Gebieten 

  • ein Merkblatt VODüVGebiete insbesondere zu den Regelungen in Nitratgebieten 

  • eine Vorlage zur Erstellung der betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfs 

  • eine Vorlage zur Erstellung einer jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes 

Letztere beide sind jeweils bis zum 31.03.26 für das Jahr 2025 anzufertigen. Einfacher können diese auch über Düngung BW oder gängige Schlagkarteiprogramme erstellt werden. 

Praxistipp: Seit dem 1. Februar ist die Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichen Stickstoffgehalten wie z.B. Gülle, Gärreste, Mineraldünger etc. wieder gesetzlich erlaubt.

Achtung: Der Boden muss bei der Ausbringung jedoch stets aufnahmefähig sein. Eine Aufbringung auf wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Boden ist nicht zulässig!

 

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