Düngung – Ackerland im Herbst düngen?

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 26.08.2025

 

„In den meisten Fällen bringt eine organische Düngung zur Aussaat von Zwischenfrüchten eine bessere Bestandsentwicklung mit sich,“ so das versierte Ravensburger Beratungstrios M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt Ravensburg mit dem Hinweis: „Bitte beachten Sie hierzu jedoch die aktuellen düngerechtlichen Vorgaben.“


Es gilt eine generelle Sperrzeit ab Ernte der Kultur bis zum 31. Januar. Ausnahmen gelten hierbei für die Düngung vor Zwischenfrüchten, Winterraps und Ackergras (jeweils Aussaat bis 15.09.) und vor Wintergerste (Aussaat bis 01.10.), jeweils nach Getreide-Vorfrucht. Hier beginnt die Sperrzeit dann ab 02.10.  Zur Aussaat von Winterweizen ist keine Düngung erlaubt. Wenn ein Düngebedarf vorhanden ist, darf hier in Höhe von 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N gedüngt werden. Auf unbestelltem Ackerland gilt die Einarbeitungsfrist von einer Stunde nach Beginn der Ausbringung (Ausnahme bei Festmist von Huf- und Klauentieren). Die Ausbringung mit Schleppschlauch bzw. -schuh gilt nicht als Bodenbearbeitung, hier muss auf jeden Fall nachgearbeitet werden (z.B. Scheibenegge, Grubber…). Für detaillierte Infos beachten Sie die Merkblätter „Information zur Düngeverordnung – Herbstdüngung“ und „Information zur Düngeverordnung – Düngung von Zweit- und Zwischenfrüchten“.
Achtung: In Wasserschutzgebieten und „Roten Gebieten“ gelten jeweils weitere Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind!