Düngung – Aktuelle Informationen

Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 25.08.2025

 

Im Landkreis Tübingen gilt eine Allgemeinverfügung zur Düngeverordnung ab dem 1. Februar 2025 und erlischt am 31. Januar 2027. „Diese Allgemeinverfügung gilt für das Dauergrünland und den mehrschrittigem Feldfutterbau im Landkreis,“ so der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperten A. Lohrer aus dem Landkreis Tübingen.

Die Stoffstrombilanz wurde abgeschafft und muss nicht mehr angefertigt werden, die Vorgaben der DüV und anderer Verordnungen gelten aber weiterhin. In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht über die aktuell gültigen Vorgaben.

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