Düngung – Aktuelles…
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 17.02.2026
„Der Begriff „gefrorener Boden“ wurde praxisgerechter definiert,“ so G. Münkel, renommierter und landesweit bekannter amtlicher Berater und Pflanzenschutz- und Anbauexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis.
Eine Aufbringung von Düngemitteln auf überfrorenem Boden ist möglich, wenn aufgrund der Vegetation ein Düngebedarf besteht. Überfroren bedeutet, dass der Boden am Vortag und im Laufe des Folgetages bis in eine Tiefe von 20 cm frostfrei war bzw. sein wird.
Dokumentation im Pflanzenschutz (Merkblatt und Schulungstermine):
Bitte beachten Sie das Merkblatt (PDF-Anhang) zur Aufzeichnungspflicht im Pflanzenschutz.
Für die Landwirte, die mit dem kostenlosen Programm „psmdok“ aufzeichnen wollen, werden weitere online Schulungen angeboten (siehe PDF-Anhang).
Achtung: Unsere Veranstaltung zur neuen Dokumentationspflicht im Pflanzenschutz vom 03.03.2026 ist so gut wie ausgebucht. Wir planen im kommenden November den Infotag zu wiederholen und werden Sie zu gegebener Zeit informieren.
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