Düngung – Aufhebungsverordnung in Kraft

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 17.07.2025

 

„Die Aufhebungsverordnung zur Stoffstrombilanzverordnung ist nun in Kraft,“ so T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen. Was das heißt beschreibt der Göppinger Experte kurz und bündig.

 

Für alle gilt ab sofort: Die Pflicht zur Erstellung von Stoffstrombilanzen entfällt. Kontrollen dazu gibt es keine mehr. 

Die Düngeverordnung gilt aber sonst unverändert weiter: 

  • Grundbodenuntersuchungen, N-min Werte, 

  • Untersuchungsergebnisse bzw. Deklarationen von Düngemitteln, 

  • Düngebedarfsermittlungen

  • Aufzeichnungen zum Düngereinsatz nach Art, Menge und nach Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit mit Angaben zu ausgebrachten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor 

  • Jährliche betriebliche Gesamtsumme des Düngebedarfs und des Nährstoffeinsatzes 

  • sind für evtl. Kontrollen weiterhin bereitzuhalten.