Düngung – Bodenuntersuchungen über den Nitrat-Informations-Dienst (NID) beginnen

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 13.01.2026

 

Mit dem heutigen Infoservice machen die beiden Pflanzenschutz- und Anbauexperten N. Renner und S. Hörner vom Landwirtschaftsamt Ilshofen auf den Start des NID 2026 aufmerksam.

 

Für eine effiziente Düngung ist die Kenntnis der Nitrat-Werte im Boden zu Vegetationsbeginn ein wichtiger Baustein. Landwirte sollten deshalb im Rahmen des Nitrat-Informations-Dienstes (NID) ihre Ackerflächen rechtzeitig auf Nitrat-Stickstoff untersuchen lassen. Die gemessenen Nitrat-Werte sind die Grundlage für die Erstellung der Düngebedarfsberechnung sowie zur Ermittlung der ersten bedarfsgerechten Stickstoffgabe im Frühjahr. 

Wenn Flächen in Problem- oder Sanierungsgebieten (Wasserschutzgebiete) bewirtschaftet werden, müssen bei einem Viehbesatz über 1,4 GV/ha alle Ackerkulturen beprobt werden. Bei geringerem Viehbesatz nur nach stickstoffreichen Vorfrüchten, wie Raps, (Zucker-)Rüben ohne Blattabfuhr, Leguminosen und Kartoffeln, sowie vor dem Kartoffelanbau und im Vier-Blatt-Stadium des Maisanbaus. Besteht eine SchALVO-Aufzeichnungspflicht für Schläge oder Kulturen, so müssen auch diese beprobt werden. 

In den sogenannten „Nitratgebieten“ (Rote Gebiete) ist seit dem 01.01.2021 die Beprobung der Nitrat-Werte im Boden vor der ersten Düngung mindestens zu jeder Bewirtschaftungseinheit vorgeschrieben. Ausgenommen sind Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Die Vorgaben für „Rote Gebiete“ und „Gelbe Gebiete“ gelten vorerst weiterhin wie gehabt in Baden- Württemberg. Wir informieren Sie sofern sich Änderungen zu diesen Gebieten ergeben. 

Die Untersuchungssaison läuft für alle Winterkulturen ab 15. Januar NEU !!!, für alle frühen Sommerungen ab 15. Februar und für Mais ab 15. März. Die Bodenproben müssen bei Winterkulturen und Sommergetreide vor der ersten Stickstoffgabe gezogen werden.

Um eine Stickstoffmineralisierung zu verhindern, müssen die Bodenproben nach der Probenahme baldmöglichst (innerhalb 6 Stunden) tiefgefroren werden. 

An den unten aufgeführten Annahmestellen können alle interessierten Landwirte das erforderliche Werkzeug zur Beprobung ihrer Böden abholen und die gezogenen Proben abgeben. Die Bodenproben werden in regelmäßigen Abständen vom „Bodenlabor Dr. Lehle“ abgeholt. Die Düngeempfehlungen und zulässigen Düngeobergrenzen werden den Teilnehmern nach Abholung der Proben vom Labor zugesandt. 

Falls Sie keine eigenen Bodenproben ziehen, müssen Sie die Düngebedarfsermittlungen anhand der Formblätter von Hand, unter www.duengung-bw.de oder weiteren Programmen, mit Hilfe der veröffentlichten NID-Werte aus BWagrar, schriftlich erstellen. Eine grundsätzliche Formvorschrift gibt es nicht. Bitte denken Sie auch an die getrennte, gesetzlich vorgeschriebene Düngebedarfsermittlung für Phosphat. 

Annahmestellen für Nmin-Proben: 

Maschinenring Blaufelden; Rudolf-Diesel-Straße 36; 74572 Blaufelden; Tel.: 07935-9262111 Mo - Do.: 8:00 – 17:00 Uhr, Fr 8:00-12:00 Uhr; E-Mail: info@mbr-blaufelden.de

Kurt Reinhardt; Heide 4; 74549 Wolpertshausen; Tel.: 07904/9413505; Mobil: 0175 / 43 68 214; Fax: 07904/9413507; E-Mail: mail@ct-agentur.de

Familie Immel; Bibersfeld; Am Sülzbach 12; 74523 Schwäbisch Hall; Tel.: 0791/55047; Mobil: 0171/2746948; Fax: 0791/9540064

Praxistipps: Für fachliche Rückfragen stehen Ihnen beim Landwirtschaftsamt Ilshofen N. Renner (Tel. 07904/7007-3182) und S. Hörner (Tel. 07904/7007-3143) zur Verfügung.