Düngung – Düngeverordnung einhalten

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 19.08.2025

 

T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen informiert heute darüber, warum die Vorgaben zur Düngung im Herbst zwingend zu beachten sind, und verweist dabei insbesondere auf die ab 1. Oktober beginnende Sperrzeit für Düngemittel mit wesentlichem N- oder P- Gehalt auf Ackerland. Im Grünland und/oder Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau darf im Zeitraum vom 1. September bis zum Beginn der Sperrzeit maximal 80 kg Gesamt-N je Hektar aufgebracht werden. Diese Informationen ergänzt der Göppinger Fachmann um wichtige Infos zur bodennahen Ausbringung von Gülle.

 

Information zur bodennahen Ausbringung von Gülle - Seit dem 1. Februar 2025 ist auch auf Grünland und mehrschnittigem Ackerfutter nur noch die bodennahe Gülleausbringung erlaubt. Die aktuelle Allgemeinverfügung zu den Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik gilt für:

 

Naturräumliche Besonderheiten

  • Grünlandflächen mit mehr als 20% Hangneigung auf mehr als 30% des Schlages

Inwieweit Ihre Flächen hierunter fallen, können Sie sich in FIONA unter „Karten - Gebietskulissen - Kulisse stark geneigte Grünlandflächen“ anzeigen lassen.

 

Agrarstrukturelle Besonderheiten

  • Kleine Betriebe unter 15 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche

  • Streuobstwiesen (ab 30 Bäume/ ha)

  • Kleinflächen (<20 ar)

 

Andere Verfahren mit vergleichbaren Ammoniakemissionen

  • Dünne Güllen oder Jauchen unter 2% TM-Gehalt (z.B. durch separieren)

Nachweis des TS-Gehalts mit zwei Proben pro Jahr

  • mit Wasser verdünnte Rindergülle unter 4,6% TM-Gehalt, hier ist eine vorherige Separation nicht zulässig

Schweinegülle, Biogasgärreste und die flüssige Phase der separierten Rindergülle fallen nicht unter diese Ausnahme und sind gemäß Düngeverordnung ab dem 01.02.2025 bodennah und streifenförmig auf den Boden auszubringen oder innerhalb einer Stunde in den Boden einzuarbeiten.

Nachweis des TS-Gehalts mit zwei Proben pro Jahr, sowie eine nachvollziehbare und vollständige Dokumentation. Ebenso muss ein plausibler Nachweis über den Bezug des Wassers, sowie die dafür vorgesehene Lagerkapazität vorliegen.

 

Alle Informationen rund um die bodennahe Gülleausbringung können Sie bei Düngung BW (Informationen  Sonderbereich bodennahe Gülleausbringung) nachlesen.