Düngung – Es wird leichter…

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 27.01.2026

 

„Nach dem Wegfall der Nährstoff- und Stoffstrombilanz ist am Ende des Düngejahres nur noch nach §10 der Düngeverordnung die Anlage 5 zu erstellen,“ so C. Erbe, landesweit bekannter Pflanzenschutz- und Anbaufachmann vom Landwirtschaftsamt in Bruchsal zuständig im Landkreis Karlsruhe.

Ab dem 01. Februar endet die Sperrfrist für N- und P- haltige Düngemittel. Nach der Dünge Verordnung müssen Sie vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchführen. 

Die Phosphatgehalte können dem Ergebnis der Grundbodenuntersuchung entnommen werden. Die Grundbodenuntersuchung ist auf allen Schlägen - größer ein ha - im Rhythmus von 6 Jahren durchzuführen. Wir empfehlen zur Berechnung der P-Menge das Programm „Düngung BW“. Das entsprechende Dokument ist im PDF-Format angehängt und muss bis zum 31.03.2026 erstellt sein. 

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