Düngung – Gefrorener Boden?
1te Düngungsmaßnahme im Frühjahr; Foto B. Bundschuh; LTZ Augustenberg
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 13.02.2026
Aus Sicht der renommierten Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen wurde der Begriff „gefrorener Boden“ vom Land mittlerweile praxisgerecht definiert. So heißt es nun, dass eine Aufbringung von Düngemitteln auf überfrorenem Boden dann möglich ist, wenn aufgrund der Vegetation ein Düngebedarf besteht. Überfroren bedeutet, dass der Boden am Vortag und im Laufe des Folgetages bis in eine Tiefe von 20 cm frostfrei war bzw. sein wird.
Dies kann z.B. über den u.a. Link beim Deutschen Wetterdienst eingesehen und im Zweifel auch dokumentiert werden: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/bofro/bofro_1_tab_alle_BW.html.