Düngung – Herbstdüngung und Düngeverordnung

Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 14.07.2025

 

Der renommierte Pflanzenschutzexperte T. Bender vom Amt Bad Mergentheim im Taubertal informiert heute über Neuerungen bei Herbstdüngung zu Raps in Roten Gebieten nach Düngeverordnung und erklärt kurz und bündig, warum die Düngeverordnung weiter gilt.

 

Herbstdüngung zu Raps in Roten Gebieten nach Düngeverordnung - Dies ist Düngerechtlich nur möglich, wenn durch eine Bodenprobe (Nmin/oder EUF) nachgewiesen werden kann, dass weniger als 45 kg N/ha im Boden verfügbar sind. Es ist eine Bodenprobe pro Bewirtschaftungseinheit notwendig. Hierfür können vom 28.07. bis 01.08. Bodenproben am Lagergebäudes des LWA Mergentheim abgegeben werden. Die Bodenproben werden vom Labor Lehle am Montag, 04.08. abgeholt. Es gibt keine festen Annahmezeiten. Wenn Sie Proben vorbeibringen möchten, so melden Sie sich kurz zuvor telefonisch unter der Durchwahl -6314, -6303, -6322, -6328, oder -6316.

 

Stoffstrombilanz entfällt Düngeverordnung gilt weiter - Vergangenen Montag trat die „Aufhebungsverordnung zur Stoffstrombilanzverordnung“ in Kraft. Bestimmte Betriebe waren demnach seit 2018 verpflichtet Stoffstrombilanzen anzufertigen; andere seit 2023.

Für alle gilt ab sofort: Die Pflicht zur Erstellung von Stoffstrombilanzen entfällt - Kontrollen dazu gibt es keine mehr!