Düngung – Innerhalb einer Stunde einarbeiten!
Moderne Gülleausbringung; Foto S. Wolpert, LWA Ilshofen
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 26.02.2026
Der langjährig versierte amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer im Landkreis Tübingen weiß, dass vor jeder Düngergabe eine Düngebedarfsermittlung erstellt sein muss.
Durch die Niederschläge über Winter kann Stickstoff in tiefere Schichten verlagert oder sogar ausgewaschen sein. Bodenproben von den eigenen Schlägen helfen bei der Einschätzung der Situation. Achten Sie darauf, dass bei schneebedeckten, wassergesättigten, überschwemmten oder gefrorenen Böden keine Düngung erfolgen darf! Gülle und Gärreste müssen auf unbestelltem Ackerland seit letztem Jahr innerhalb von einer Stunde eingearbeitet werden!