Düngung – Sperrzeiten, Nmin-, Grundboden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 20.01.2025
Die renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle informiert die Praxis im Rems-Murr-Kreis kurz und knapp auf was bei der Düngung ganz besonders geachtet werden muss.
Sperrzeiten - Im Internet kursieren mittlerweile die kuriosesten Informationen zu den Sperrzeiten für die Auf-bringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoff- bzw. Phosphatgehalt.
Hier die geltenden Sperrzeiten nach DüV:
Ackerland: 2. Oktober 2025 – 31. Januar 2026
Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 1. November 2025 – 31. Januar 2026
Festmiste von Huf- oder Klauentieren, Komposte: 1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026
Verbotszeitraum Phosphat: 1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026
Abweichend davon „Rotes Gebiet/Nitratgebiet“:
Ackerland: 1. Oktober 2025 – 31. Januar 2026
Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 1. Oktober 2025 – 31. Januar 2026
Festmiste von Huf- oder Klauentieren, Komposte: 1. November 2025 – 31. Januar 2026
Verbotszeitraum Phosphat: 1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026
In „Gelben Gebieten/Phosphatgebieten“ gelten keine abweichenden Sperrzeiten.
Bitte beachten Sie:
Es gilt ein generelles Aufbringungsverbot für alle Düngemittel, wenn der Boden nicht aufnahmefähig, d.h. überschwemmt, wassergesättigt, gefroren und/oder schneebedeckt ist.
Bei allen, die einen Antrag auf Verschiebung von Beginn und Ende der Sperrzeit nach §6 Abs. 8 DüV für Grünland und Dauergrünland im Rems-Murr-Kreis gestellt haben, dauert für diese Flächen die Sperrzeit noch bis zum 14. Februar 2026.
Nmin-, Grundboden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen - Auch dieses Jahr können nach telefonischer Voranmeldung wieder Boden- sowie Wirtschaftsdüngerproben beim Landwirtschaftsamt Backnang zur Weiterleitung ans Labor ab- gegeben werden. Die notwendigen Gerätschaften für die Probenahme wie Bohrstock, Transportbehälter und Probenbegleitformulare können gerne ausgeliehen werden. Werden bei Nmin-Proben im Probenbegleitschein alle geforderten Angaben eingetragen, erstellt das Labor als Zusatz eine standortbezogene Düngebedarfsermittlung auf Basis der DüV und dem Empfehlungswert Baden-Württemberg.