Düngung – Sperrzeiten, Nmin-, Grundboden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 20.01.2025

 

Die renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle informiert die Praxis im Rems-Murr-Kreis kurz und knapp auf was bei der Düngung ganz besonders geachtet werden muss.

 

Sperrzeiten - Im Internet kursieren mittlerweile die kuriosesten Informationen zu den Sperrzeiten für die Auf-bringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoff- bzw. Phosphatgehalt. 

Hier die geltenden Sperrzeiten nach DüV: 

  • Ackerland: 2. Oktober 2025 – 31. Januar 2026 

  • Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 1. November 2025 – 31. Januar 2026 

  • Festmiste von Huf- oder Klauentieren, Komposte: 1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026 

  • Verbotszeitraum Phosphat: 1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026 

Abweichend davon „Rotes Gebiet/Nitratgebiet“: 

  • Ackerland: 1. Oktober 2025 – 31. Januar 2026 

  • Grünland, Dauergrünland, mehrjähriger Feldfutterbau: 1. Oktober 2025 – 31. Januar 2026 

  • Festmiste von Huf- oder Klauentieren, Komposte: 1. November 2025 – 31. Januar 2026 

  • Verbotszeitraum Phosphat: 1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026 

In „Gelben Gebieten/Phosphatgebieten“ gelten keine abweichenden Sperrzeiten. 

Bitte beachten Sie: 

  • Es gilt ein generelles Aufbringungsverbot für alle Düngemittel, wenn der Boden nicht aufnahmefähig, d.h. überschwemmt, wassergesättigt, gefroren und/oder schneebedeckt ist. 

  • Bei allen, die einen Antrag auf Verschiebung von Beginn und Ende der Sperrzeit nach §6 Abs. 8 DüV für Grünland und Dauergrünland im Rems-Murr-Kreis gestellt haben, dauert für diese Flächen die Sperrzeit noch bis zum 14. Februar 2026. 

Nmin-, Grundboden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen - Auch dieses Jahr können nach telefonischer Voranmeldung wieder Boden- sowie Wirtschaftsdüngerproben beim Landwirtschaftsamt Backnang zur Weiterleitung ans Labor ab- gegeben werden. Die notwendigen Gerätschaften für die Probenahme wie Bohrstock, Transportbehälter und Probenbegleitformulare können gerne ausgeliehen werden. Werden bei Nmin-Proben im Probenbegleitschein alle geforderten Angaben eingetragen, erstellt das Labor als Zusatz eine standortbezogene Düngebedarfsermittlung auf Basis der DüV und dem Empfehlungswert Baden-Württemberg.